Der Genderstern ist tot. Nur die Verwaltung hat es noch nicht bemerkt
Der Bund verbietet ihn seit 2021, 68 Prozent der Bevölkerung lehnen ihn ab, Bayern und Hessen haben ihn aus Schulen und Ämtern verbannt. Trotzdem gendert die Stadt Zürich weiter – im Namen einer Inklusion, die die Mehrheit ausschliesst.

Der Befund
Die Faktenlage ist für ein Reizthema erstaunlich unstrittig. Die Bundeskanzlei hat im Juni 2021 verfügt, dass Genderstern, Doppelpunkt, Gap und Mediopunkt in Texten des Bundes nicht zulässig sind; vorgeschrieben sind Paarformen und neutrale Formulierungen. In einer Befragung von 20 Minuten und Tamedia mit rund 31'000 Teilnehmenden lehnten 68 Prozent die Gendersprache ab, im Privaten 75 Prozent; nur fünf Prozent verwenden den Stern selbst, und unter den 18- bis 34-Jährigen liegt die Ablehnung bei 70 Prozent. Bayern hat Sonderzeichen im April 2024 aus Schulen, Hochschulen und Behörden verbannt, Hessen einen Monat später aus der Landesverwaltung.
Und doch: Die Stadt Zürich hat die Initiative «Tschüss Genderstern!» im November 2024 mit 57 Prozent Nein abgelehnt, die Stadtverwaltung gendert weiter, ebenso Bern, Luzern und Baden. Im Baselbiet ist eine Initiative gegen das Gendern an Volksschulen hängig, im Zürcher Kantonsrat ein Vorstoss, der Schulen eigene Sprachleitfäden verbietet.
Das Bild ist paradox: Die Mehrheit will den Stern nicht, aber sie will auch kein Verbot. Man muss dieses Paradox ernst nehmen, um es aufzulösen.
Warum die Mehrheit Verbote scheut
Die Schweizer stimmen ungern für Verbote, auch wenn sie das Verbotene ablehnen. Das ist ein Zug liberaler Gesinnung, und man sollte ihn nicht beklagen. Wer in Zürich Nein zur SVP-Initiative sagte, sagte nicht Ja zum Stern. Er sagte: Der Staat soll mir nicht vorschreiben, wie ich schreibe. Das Problem ist nur, dass genau das bereits geschieht – bloss in die andere Richtung.
Denn der Genderstern in der Verwaltung ist kein privater Sprachgebrauch. Er ist ein Sprachgebot. Wer in Zürich ein Formular ausfüllt, eine Stellenausschreibung liest oder ein Kind zur Schule schickt, erhält Texte, die eine sprachpolitische Position vertreten. Die Verwaltung spricht nicht für sich. Sie spricht für die Stadt. Und die Stadt besteht mehrheitlich aus Menschen, die diese Position nicht teilen.
Sprache als Gesinnungsprüfung
Das eigentliche Problem des Gendersterns ist nicht ästhetisch, obwohl er hässlich ist, und nicht grammatisch, obwohl er falsch ist. Es ist politisch. Der Stern signalisiert Zugehörigkeit. Wer ihn setzt, gehört zum aufgeklärten Teil der Gesellschaft; wer ihn weglässt, muss sich erklären. In Hochschulen, Kulturbetrieben und Verwaltungen ist aus einer Empfehlung längst eine Erwartung geworden, aus der Erwartung ein Massstab. Studenten berichten von Notenabzügen, Bewerber von Absagen, Mitarbeiter von Gesprächen.
Eine Sprache, die zur Gesinnungsprüfung wird, hört auf, Verständigung zu sein. Sie wird zur Uniform. Und Uniformen sind, historisch gesehen, nie das Werkzeug der Inklusion gewesen.
Das Argument der Sichtbarkeit
Die Befürworter argumentieren mit Respekt: Wer nicht genannt werde, sei unsichtbar. Das generische Maskulinum schliesse Frauen und nichtbinäre Menschen aus. Man kann diesem Argument entgegnen, dass das Deutsche seit Jahrhunderten ein grammatisches Geschlecht kennt, das mit dem biologischen nichts zu tun hat, und dass «die Person» männlich und «das Mädchen» sächlich ist. Aber das ist nur die halbe Antwort.
Die andere Hälfte lautet: Sichtbarkeit lässt sich nicht verordnen. Frauen sind in der Schweiz nicht sichtbar geworden, weil man sie mit einem Stern versehen hat, sondern weil sie Bundesrätinnen, Konzernchefinnen und Nobelpreisträgerinnen wurden. Respekt entsteht durch Leistung und Anerkennung, nicht durch Typografie. Wer glaubt, ein Sonderzeichen ändere Machtverhältnisse, überschätzt die Sprache und unterschätzt die Menschen.
Die Schule als Grenze
Wo die Debatte ernst wird, ist im Klassenzimmer. Kinder lernen die Sprache, in der sie später denken werden. Wenn eine Schule den Stern lehrt, lehrt sie nicht Rechtschreibung, sondern eine politische Praxis, die der Rat für deutsche Rechtschreibung ausdrücklich nicht empfiehlt. Sie nimmt den Kindern die Neutralität, die eine öffentliche Schule schuldet, und den Eltern die Gewissheit, dass ihr Kind Deutsch lernt und nicht Haltung.
Die Baselbieter Initiative und der Zürcher Vorstoss sind deshalb keine Kulturkampfmanöver. Sie sind der Versuch, eine Grenze zu ziehen, die der Bund für sich selbst längst gezogen hat. Es ist schwer zu erklären, warum eine Regel, die für die Bundeskanzlei gilt, für die Primarschule in Liestal nicht gelten soll.
Ein Vorschlag zur Güte
Man muss den Stern nicht verbieten. Es genügt, ihn dort nicht zu verwenden, wo der Staat spricht. Verwaltungen, Schulen und öffentlich finanzierte Institutionen halten sich an die amtliche Rechtschreibung, wie es der Bund tut. Wer privat gendern will, tut es. Wer nicht, lässt es. Das ist keine Diskriminierung. Das ist der Normalfall einer freien Gesellschaft, in der die Sprache dem Volk gehört und nicht der Verwaltung.
Der Genderstern wird verschwinden, weil ihn niemand spricht. Sprache, die nicht gesprochen wird, überlebt nicht. Die Frage ist nur, wie lange die Verwaltung noch braucht, um zu bemerken, dass sie ein Denkmal pflegt, das die Bevölkerung nie bestellt hat.



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