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Samstag, 12. September 2026
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KI-Standort

Brüssel reguliert, Zürich baut: Wie die Schweiz das KI-Rennen gewinnt, indem sie nicht mitmacht

Die EU verschiebt ihre eigenen KI-Pflichten auf 2027 und 2028, weil sie merkt, dass sie die Industrie erdrücken. Die Schweiz hat nie ein KI-Gesetz gewollt – und beheimatet heute OpenAI, Anthropic, Google und ein offenes Sprachmodell aus der ETH.

Der Rückzug

Es gibt im europäischen Gesetzgebungsprozess ein untrügliches Zeichen dafür, dass ein Gesetz gescheitert ist: Es wird «vereinfacht». Im Sommer 2026 hat die EU das «Digital Omnibus»-Paket verabschiedet, das die Hochrisiko-Pflichten des AI Act auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028 verschiebt. Der Rechtsakt, der 2024 als «weltweit erstes umfassendes KI-Gesetz» gefeiert wurde, ist zwei Jahre später ein Rechtsakt, dessen Kernbestimmungen noch nicht gelten und dessen Auslegung selbst die Aufsichtsbehörden nicht kennen.

Man sollte das nicht als Panne lesen. Es ist die logische Folge des Versuchs, eine Technologie zu regulieren, die schneller lernt als der Gesetzgeber. Der AI Act klassifiziert Systeme nach Risikostufen, die 2021 entworfen wurden, bevor es ChatGPT gab. Er verlangt Konformitätsbewertungen für Modelle, die sich wöchentlich ändern. Er schafft Meldepflichten, für die es keine Empfänger gibt. Und er hat, so das offene Geheimnis in Berlin und Paris, dazu geführt, dass Modelle in Europa später oder gar nicht lanciert werden.

Der Schweizer Weg

Der Bundesrat hat im Februar 2025 entschieden, kein horizontales KI-Gesetz zu erlassen. Stattdessen: sektorieller Ansatz, Anpassung bestehender Gesetze dort, wo es nötig ist – Datenschutz, Haftung, Diskriminierung –, und die Umsetzung der Europarats-Konvention, die die Schweiz im März 2025 unterzeichnet hat. Die Vernehmlassung wird bis Ende 2026 erwartet. Das ist unspektakulär, langsam und, wie sich zeigt, richtig.

Denn während Brüssel Risikoklassen definierte, geschah in Zürich etwas anderes. OpenAI eröffnete im Dezember 2024 ein Büro und holte drei der bekanntesten Forscher von Google. Anthropic liess sich im selben Monat registrieren. Google, Meta und Microsoft waren längst da. Die ETH und die EPFL lancierten im September 2025 mit «Apertus» ein vollständig offenes, mehrsprachiges Sprachmodell, trainiert auf dem Supercomputer «Alps» in Lugano mit mehr als 10'000 GPUs, getragen von über 800 Forschenden und 70 Professuren. Swisscom ist Partner, der vierte Compute-Call läuft bis Mitte September.

Kein Gesetz hat das bewirkt. Bewirkt haben es: Universitäten von Weltrang, ein Arbeitsmarkt, der Talente aus aller Welt zulässt, ein Steuersystem, das Erfolg nicht bestraft, und ein Staat, der nicht glaubt, klüger zu sein als die Ingenieure.

Das Prinzip: Haftung statt Erlaubnis

Der Unterschied zwischen dem europäischen und dem schweizerischen Ansatz ist nicht graduell, sondern grundsätzlich. Die EU arbeitet mit dem Erlaubnisprinzip: Was nicht geprüft und zertifiziert ist, darf nicht auf den Markt. Die Schweiz arbeitet mit dem Haftungsprinzip: Wer Schaden anrichtet, haftet, unabhängig davon, ob ein Algorithmus oder ein Mensch ihn verursacht hat. Das erste Prinzip verlangt, dass der Staat die Zukunft kennt. Das zweite verlangt nur, dass er die Verantwortung durchsetzt.

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Braucht KI ein Gesetz – oder ist Regulierung der sicherste Weg, den Anschluss zu verlieren?
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Das Haftungsprinzip hat die Industrialisierung ermöglicht, die Luftfahrt, die Pharmazie. Das Erlaubnisprinzip hat in Europa dafür gesorgt, dass es keine europäischen Google, Amazon oder Nvidia gibt. Es ist kein Zufall, dass die drei wertvollsten KI-Unternehmen der Welt in einem Land sitzen, das erst nach dem Schaden fragt, und die wichtigste KI-Regulierung in einem Kontinent, der keine hat.

Die Risiken, die bleiben

Man soll die Gefahren nicht kleinreden. Künstliche Intelligenz kann Desinformation industrialisieren, Überwachung perfektionieren, Arbeitsplätze vernichten, bevor neue entstehen. Sie kann Waffensysteme steuern und Wahlen beeinflussen. Diese Risiken sind real. Aber keines davon wird durch eine Konformitätsbewertung nach Anhang III gebannt. Desinformation bekämpft man mit freien Medien und mündigen Bürgern. Überwachung mit Datenschutz und Gewaltenteilung. Arbeitsplatzverluste mit Bildung und einem flexiblen Arbeitsmarkt. Waffensysteme mit Völkerrecht.

Der Staat hat eine Aufgabe in der KI-Politik, aber sie besteht nicht darin, die Technologie zu lenken. Sie besteht darin, die Bedingungen zu schaffen, unter denen sie in Freiheit entsteht: Bildung, Infrastruktur, Rechtssicherheit, Energie. Letzteres ist übrigens der Punkt, an dem die Schweiz ihre grösste Schwäche hat: Ein Rechenzentrum braucht Strom, und zwar dann, wenn die Sonne nicht scheint.

Was zu tun ist

Die Schweiz sollte den sektoriellen Ansatz konsequent halten und dem Druck widerstehen, den AI Act über das EU-Paket dynamisch zu übernehmen – ein Punkt, der in der Debatte um die Bilateralen III kaum je erwähnt wird. Sie sollte das Modell Apertus als Standortvorteil ausbauen: ein offenes, mehrsprachiges, europäisches Modell, das nicht aus Kalifornien und nicht aus Peking kommt. Sie sollte ihre Hochschulen mit Rechenkapazität ausstatten, statt mit Ethikkommissionen. Und sie sollte die Zuwanderung von Ingenieuren erleichtern, während sie die Zuwanderung in die Sozialsysteme begrenzt – zwei Ziele, die sich nicht widersprechen, sondern bedingen.

Wer die Zukunft regulieren will, muss sie kennen. Wer sie ermöglichen will, muss sie nur zulassen. Zürich hat sich entschieden. Brüssel auch – bloss, wie sich zeigt, für den Rückzug.

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