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Schweiz · Steuern · Ehe · Individualbesteuerung
Abstimmung 29.11.2026

Fairness-Initiative: Die Mitte fordert das Ja zur Individualbesteuerung heraus

Am 08.03.2026 sagte das Volk Ja zur Individualbesteuerung. Am 29.11.2026 stimmt es über das Gegenmodell ab: Die Fairness-Initiative der Mitte will Ehepaare beim Bund weiterhin gemeinsam besteuern und die Heiratsstrafe verbieten. Der Bundesrat warnt vor einem Steuerchaos, in der ersten Umfrage liegt das Nein vorne. Eine Analyse über vierzig Jahre Streit, Milliardenkosten und die Frage, wer am Ende profitiert.

Zwei goldene Eheringe
Bild: Johannes Munz, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Am 08.03.2026 hat die Schweiz entschieden, wie Ehepaare künftig besteuert werden: jede Person für sich, unabhängig vom Zivilstand. Rund 54 Prozent der Stimmenden sagten Ja zur Individualbesteuerung. Sie gilt ab dem 01.01.2032 bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Damit, so schien es, war ein Streit beendet, der die Schweizer Politik seit über vierzig Jahren beschäftigt.

Neun Monate später steht er wieder auf dem Stimmzettel. Am Sonntag, 29.11.2026, stimmen Volk und Stände über die Fairness-Initiative der Mitte ab. Ihr amtlicher Titel lautet «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» mit dem Zusatz «Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». Sie verlangt das Gegenteil dessen, was im März beschlossen wurde: Bei der direkten Bundessteuer sollen die Einkommen von Ehepaaren weiterhin zusammengerechnet werden. Gleichzeitig dürfen Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Die Heiratsstrafe wäre damit in der Verfassung verboten.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die am 13.10.2026 die Nein-Kampagne des Bundesrates eröffnete, hält das Anliegen für erledigt. «Das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, ist mit Annahme der Individualbesteuerung bereits erreicht», sagte sie. Ein Ja führe zu zwei widersprüchlichen Steuersystemen: «Das wäre ein ungutes, kompliziertes Szenario.» Die Mitte sieht es anders. Im März habe nur das Modell der Individualbesteuerung zur Wahl gestanden, nicht die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren. In der ersten Umfrage von Tamedia und «20 Minuten» sprachen sich 38 Prozent für die Initiative aus, 51 Prozent dagegen.

SteckbriefVolksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare»
AbstimmungSonntag, 29.11.2026, Volks- und Ständemehr nötig
KernNeuer Artikel 128 Absatz 3bis der Bundesverfassung: «Das Einkommen eines Ehepaars wird zusammengerechnet. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.»
GeltungsbereichNur die direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuern sind nicht direkt betroffen
FristGesetz innert drei Jahren, sonst Verordnung des Bundesrates mit einer alternativen Steuerberechnung
UrheberinDie Mitte, bei der Unterschriftensammlung unterstützt von der EVP
Unterschriften101’382 gültige, eingereicht am 27.03.2024
ParlamentNein-Empfehlung im Nationalrat mit 102 zu 97 Stimmen, im Ständerat mit 24 zu 20 (Schlussabstimmungen vom 19.06.2026)
EmpfehlungBundesrat und Parlament: Nein
Die Initiative im Überblick. Quellen: Bundeskanzlei, Erläuterungen des Bundesrates, Parlamentsdienste.

Was die Fairness-Initiative verlangt

Die Initiative hält in der Verfassung fest, dass ein Ehepaar für die direkte Bundessteuer eine steuerliche Einheit bleibt. Seine Einkommen werden zusammengerechnet, eine gemeinsame Steuererklärung genügt. Neu wäre das Verbot der Benachteiligung: Ehepaare dürften nicht mehr Bundessteuer zahlen als Unverheiratete in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Verboten wäre damit nur die Heiratsstrafe. Ehepaare, die heute weniger zahlen als Konkubinatspaare, behielten ihren Vorteil, den sogenannten Heiratsbonus.

Wie die Gleichbehandlung erreicht wird, lässt die Initiative dem Parlament offen. Die Erläuterungen des Bundesrates nennen drei Modelle. Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen für die Berechnung des Steuersatzes durch zwei geteilt. Beim Teilsplitting liegt der Teiler zwischen eins und zwei. Bei der alternativen Steuerberechnung rechnet die Steuerverwaltung zweimal: einmal für das Ehepaar und einmal so, als wären die beiden nicht verheiratet. In Rechnung gestellt wird der tiefere Betrag.

Dieses dritte Modell ist der Notfallplan der Initiative. Hat das Parlament nach drei Jahren kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt, muss der Bundesrat die alternative Steuerberechnung per Verordnung einführen. Nach Angaben des Bundes wäre das spätestens 2030 der Fall. Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy beschreibt das Verfahren als eine Steuererklärung mit zwei Kolonnen und zwei Berechnungsformeln.

Zwischenfrage · Abstimmen, dann weiterlesen
Gemeinsame Besteuerung für Ehepaare in der Verfassung?
Ja, die Heiratsstrafe muss weg 50 %Nein, das Volk hat entschieden 50 %
0 Stimmen
Das Gebäude des Bundesgerichts in Lausanne
Das Bundesgericht in Lausanne. 1984 entschied es, dass Ehepaare nicht mehr Steuern zahlen müssen als Konkubinatspaare mit gleichem Gesamteinkommen. 2019 hob es die Abstimmung über die CVP-Initiative auf. Bild: Roland Zumbuehl, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Vierzig Jahre Heiratsstrafe

Der Streit beginnt 1984 in Lausanne. Im Urteil Hegetschweiler hielt das Bundesgericht fest, dass Ehepaare «nicht mehr Steuern bezahlen müssen als Konkubinatspaare mit gleichem Gesamteinkommen». Die Kantone passten ihre Steuergesetze in den folgenden Jahren an, der Bund milderte die Mehrbelastung nur teilweise, etwa 2008 mit einem Verheiratetenabzug und einem höheren Zweiverdienerabzug. Die Heiratsstrafe besteht deshalb heute vor allem bei der direkten Bundessteuer, auf kantonaler Ebene laut Bundesrat nur noch teilweise. Die Steuerverwaltung spricht von einer Heiratsstrafe, wenn Ehepaare mindestens 10 Prozent mehr Steuern bezahlen als ein unverheiratetes Paar in gleichen Verhältnissen. Betroffen sind vor allem Paare mit zwei Einkommen und Rentnerpaare.

Der erste Anlauf der Mitte, damals noch CVP, endete mit einer der grössten Pannen der Schweizer Abstimmungsgeschichte. Am 28.02.2016 scheiterte die Initiative «Für Ehe und Familie» mit 49,2 Prozent Ja knapp am Volksmehr, das Ständemehr hatte sie erreicht. Das Abstimmungsbüchlein hatte von rund 80’000 betroffenen Zweiverdienerehepaaren gesprochen. 2018 korrigierte der Bund die Zahl der Zweiverdienerehepaare auf 454’000. Zusammen mit rund 250’000 Rentnerehepaaren waren damit 704’000 Ehepaare betroffen. Am 10.04.2019 hob das Bundesgericht die Abstimmung auf, zum ersten Mal überhaupt bei einer eidgenössischen Vorlage. Zu einer Wiederholung kam es nicht: Die Initianten zogen ihr Begehren 2020 zurück, auch weil es die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definierte.

Bereits 2019 war auch der Bundesrat gescheitert. Seine Vorlage «Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung» sah im Kern dieselbe alternative Steuerberechnung vor, die heute in der Übergangsbestimmung der Initiative steht. «Es ist ein kluger Kompromiss», sagte der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof damals. Ständerat und Nationalrat wiesen sie trotzdem an den Bundesrat zurück, der Nationalrat im Dezember 2019 mit 113 zu 80 Stimmen. Die Kritik: Konkubinatspaare würden benachteiligt, die hohen Grenzsteuersätze für Zweitverdienende blieben.

Das Ja vom März

Der Durchbruch kam von der FDP. Ihre Frauen lancierten die Steuergerechtigkeits-Initiative, der Bundesrat legte die Individualbesteuerung als Gegenvorschlag vor. Das Parlament stimmte knapp zu, im Ständerat brauchte es mehrmals den Stichentscheid des Ratspräsidenten. Gegen das Gesetz ergriffen mehrere Kantone das Referendum, erst zum zweiten Mal in der Geschichte des Bundesstaates. Am 08.03.2026 sagte das Volk mit rund 54 Prozent Ja. Die Mehrheit der Kantone lehnte ab, ein Ständemehr war bei einem Gesetz aber nicht nötig.

Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe und den Heiratsbonus beim Bund gleichzeitig ab. Jede Person füllt eine eigene Steuererklärung aus, insgesamt rund 1,7 Millionen mehr als heute. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt auf 12’000 Franken, je zur Hälfte pro Elternteil. Die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer schätzt der Bund auf rund 630 Millionen Franken pro Jahr. Der Bundesrat setzte das Gesetz am 19.08.2026 auf den 01.01.2032 in Kraft, den spätestmöglichen Termin.

Die Mitte zog ihre Initiative danach nicht zurück. «Es ist eine Initiative, also hat das Volk das letzte Wort», zitierte SRF am Tag nach der Abstimmung Fraktionschefin Yvonne Bürgin. Ob das Gesetz vom März oder die Initiative vom November den Kurs vorgibt, ist seither die eigentliche Frage dieser Abstimmung.

Ein Steuersystem, zwei Logiken

Ein Ja würde die Schweiz in eine Lage bringen, die es bisher nicht gab. Die Initiative gilt nur für den Bund. Das Gesetz über die Individualbesteuerung bliebe gültig, wie die Steuerverwaltung in einem Bericht vom 02.04.2026 an die Wirtschaftskommission des Ständerates festhielt. Ohne Anpassungen würden Ehepaare ab 2032 bei Kantonen und Gemeinden individuell besteuert, beim Bund gemeinsam. Das Nebeneinander wäre laut diesem Bericht «im Vollzug mit grossen Schwierigkeiten verbunden». Die Erläuterungen des Bundesrates warnen, es könnten «widersprüchliche Systeme» entstehen.

Um den Widerspruch aufzulösen, müsste das Parlament das Gesetz über die Individualbesteuerung ändern. Gegen diese Änderung wäre wiederum ein Referendum möglich. Keller-Sutter sprach im Ständerat von einem Ablauf, der «wie ein Perpetuum mobile» töne. Die Gegner sehen im Vorgehen der Mitte den Versuch, einen Volksentscheid rückgängig zu machen. «Man bekommt den Eindruck, als könnte man eine Abstimmung ausradieren, nur weil sie einem nicht gefallen hat», sagte die Basler SP-Ständerätin Eva Herzog im Juni. Der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid fand die Initiative «intellektuell interessant», hielt aber fest: «Wir sollten den Volksentscheid vom März aber akzeptieren. Deswegen stimme ich aus Überzeugung Nein.»

Die Befürworter bestreiten, dass der März die Frage entschieden hat. Das Volk habe «Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe gesagt», argumentiert Bregy, «aber nicht zu einem Modell». Die Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger formulierte es so: «Das Ja vom 8. März ist kein Nein zur Fairness-Initiative.» Tatsächlich stand das Modell der Mitte im März nicht zur Wahl. Das Gesetz über die Individualbesteuerung war ein Gegenvorschlag zur FDP-Initiative, nicht zur Fairness-Initiative.

Wer gewinnt, wer verliert

Nach einer Schätzung der Steuerverwaltung für 2022 zahlen rund 690’000 Ehepaare eine Heiratsstrafe bei der Bundessteuer, rund 630’000 profitieren von einem Heiratsbonus. Der Bundesrat räumt ein, dass solche Schätzungen «mit erheblicher Unsicherheit» behaftet sind, weil die Steuerdaten nicht zeigen, wie das Einkommen zwischen den Eheleuten aufgeteilt ist. Nach dem Debakel von 2016 ist das kein Detail.

Grafik: Schätzungen des Bundes zur Zahl der Ehepaare mit Heiratsstrafe und Heiratsbonus seit 2016
Wie viele Ehepaare zahlen eine Heiratsstrafe? Die Schätzungen des Bundes im Wandel: 2016 nur Zweiverdienerehepaare, ab 2018 alle Ehepaare mit mindestens 10 Prozent Mehrbelastung bei der direkten Bundessteuer. Unterschiedliche Datenjahre und Methoden, nur bedingt vergleichbar. Quellen: Abstimmungsbüchlein 2016, Zusatzbotschaft 2019, Botschaft 2025, Erläuterungen 2026. Grafik: Expertistan

Wer profitieren würde, schreibt der Bundesrat in seinen Erläuterungen deutlich: «Von der alternativen Steuerberechnung würden im Vergleich zu heute vor allem Ehepaare profitieren, die zwei höhere und vergleichbare Einkommen haben.» In der günstigsten Umsetzung mit Entlastungen von rund 680 Millionen Franken müssten laut den Erläuterungen Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen sowie unverheiratete Eltern sogar mehr bezahlen als heute. Für Unverheiratete ohne Kinder würde sich nichts ändern. Den günstigeren der beiden Beträge erhielten aber nur Ehepaare. «Paare ohne Trauschein bleiben auf dem potenziell höheren Betrag sitzen», kritisierte die St. Galler Grüne Franziska Ryser im Nationalrat.

Ein Blick zurück zeigt, wohin das Geld fliessen könnte. Bei der Vorlage von 2019 hätten laut der Zusatzbotschaft des Bundesrates rund 88 Prozent der Entlastung Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen ab 100’000 Franken erhalten, die zusammen knapp 12 Prozent aller Steuerpflichtigen ausmachten. Diese Zahlen betreffen das damalige Paket, das neben der alternativen Steuerberechnung auch Entlastungen für Rentnerpaare und einen Einverdienerabzug enthielt, nicht die heutige Initiative. Für sie hat der Bund keine vergleichbare Verteilungsrechnung veröffentlicht.

Grafik: Verteilung der Entlastung bei der Heiratsstrafe-Vorlage von 2019 nach Einkommensklassen
Wohin die Entlastung 2019 geflossen wäre: Anteil an der Entlastung und Anteil an allen Steuerpflichtigen nach steuerbarem Einkommen, in Prozent. Vorlage 18.034 mit alternativer Steuerberechnung, Bundessteuerstatistik 2015. Quelle: Zusatzbotschaft des Bundesrates 2019. Grafik: Expertistan

Die Befürworter rechnen anders. Der Zuger Mitte-Ständerat Peter Hegglin legte im Ständerat das Beispiel einer Familie mit 150’000 Franken Einkommen vor. Teilen sich die Eltern das Einkommen hälftig, zahlen sie nach seiner Rechnung unter der Individualbesteuerung 227 Franken Bundessteuer, 1108 Franken weniger als heute. Verdient nur ein Elternteil, steigt die Bundessteuer auf 4928 Franken, rund 2500 Franken mehr. «Ist das gerecht?», fragte Hegglin. Welche Annahmen hinter der Rechnung stehen, etwa zur Zahl der Kinder und zu den Abzügen, geht aus den Medienberichten nicht hervor.

Was es kostet

Die Fairness-Initiative wäre teurer als die Individualbesteuerung. Je nach Modell rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr. Weil die Kantone 21,2 Prozent der direkten Bundessteuer erhalten, tragen sie rund ein Fünftel davon, 140 bis 640 Millionen Franken. Am günstigsten wäre die alternative Steuerberechnung, am teuersten das Vollsplitting. Der Mitte-Nationalrat Markus Ritter nannte die Schätzungen in der Debatte laut SDA reine Fantasiegebilde, solange das Parlament Tarife und Modelle nicht zusammen mit den Kantonen erarbeitet habe.

Grafik: Steuerausfälle der Fairness-Initiative im Vergleich zur Individualbesteuerung
Was die Varianten kosten: Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer pro Jahr, in Millionen Franken. Voll eingefärbt die untere Schätzung, schraffiert die Spanne bis zur oberen Schätzung. Quellen: Botschaft des Bundesrates 2025, Erläuterungen 2026. Grafik: Expertistan

Die Kosten fallen in eine Zeit, in der der Bund Geld sucht. Für die 13. AHV-Rente stimmt die Schweiz am gleichen Tag über eine höhere Mehrwertsteuer ab, für die Armee berät das Parlament eine weitere Erhöhung. Die Botschaft des Bundesrates weist zudem auf einen Effekt hin, der über die Bundeskasse hinausgeht: «Gemäss empirischen Untersuchungen reagieren Zweitverdienende stärker auf die Besteuerung als Erstverdienende.» Bei der gemeinsamen Besteuerung wird das zweite Einkommen zum ersten hinzugezählt und deshalb zum höheren Grenzsteuersatz des Paares besteuert. Die Gleichstellung von Frau und Mann werde dadurch «weniger stark gefördert», schreibt der Bundesrat.

Die Lager

Für die Initiative stehen die Mitte und die SVP, deren Fraktionen im Parlament geschlossen Ja stimmten. An ihrer Delegiertenversammlung vom 05.09.2026 in Granges-Paccot startete die Mitte ihre Kampagne. «Die Benachteiligung der Ehe muss ein Ende haben», sagte Bregy. Das Initiativkomitee argumentiert mit der Lebensrealität: Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen seien in Ehen unterschiedlich verteilt. Gerade Rentnerpaare könnten die Arbeitsteilung früherer Jahrzehnte nicht mehr ändern. In den Erläuterungen fasst das Komitee sein Anliegen in einem Satz zusammen: «Gerecht ist: gleiche wirtschaftliche Situation, gleiche Steuerbelastung.»

Dagegen sind Bundesrat und Parlamentsmehrheit. FDP, GLP, SP und Grüne stimmten im Parlament geschlossen Nein. Auch der Industrieverband Swissmem empfiehlt ein Nein. Er warnt vor einem zweispurigen Steuersystem mit erheblichem Mehraufwand und befürchtet, dass der Beitrag der Individualbesteuerung gegen den Fachkräftemangel verloren ginge. Der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni warnte, ein Ja schaffe «eine unmögliche Situation».

Die Abstimmungen im Parlament waren so knapp wie selten. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates empfahl die Initiative mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung, jene des Ständerates mit 7 zu 6. In den Schlussabstimmungen vom 19.06.2026 fiel die Nein-Empfehlung im Nationalrat mit 102 zu 97 Stimmen, im Ständerat mit 24 zu 20. Die Lager sind fast dieselben wie 2016: Damals unterstützten CVP, SVP, EVP und EDU die Initiative, FDP, SP, Grüne, GLP und BDP lehnten sie ab.

Arena: Ehepaare gemeinsam besteuern?

Pro: Ja zur Initiative

  • Die Heiratsstrafe beim Bund verschwindet, über vierzig Jahre nach dem Urteil des Bundesgerichts.
  • Das Ehepaar bleibt eine wirtschaftliche Einheit, eine gemeinsame Steuererklärung genügt.
  • Der Staat zwingt Familien kein Lebensmodell auf, auch Einverdienerfamilien werden berücksichtigt.
  • Rentnerpaare können die Arbeitsteilung früherer Jahrzehnte nicht mehr ändern und bleiben gemeinsam besteuert.
  • Das Modell der Mitte stand im März nicht zur Wahl, das Volk soll darüber entscheiden können.

Contra: Nein zur Initiative

  • Das Volk hat im März entschieden, die Heiratsstrafe fällt mit der Individualbesteuerung ab 2032 weg.
  • Es drohen zwei Systeme: gemeinsame Besteuerung beim Bund, individuelle bei Kantonen und Gemeinden.
  • Die Strafe fällt weg, der Bonus bleibt: Unverheiratete Paare werden schlechter gestellt.
  • Mindereinnahmen von 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr, ein Fünftel davon bei den Kantonen.
  • Profitieren würden vor allem Ehepaare mit zwei hohen Einkommen.
  • Schwächere Erwerbsanreize für Zweitverdienende, meist Frauen.

Die Umfrage: Das Nein liegt vorne

In der ersten Umfrage von Leewas für Tamedia und «20 Minuten» vom 07. und 08.10.2026 lag die Initiative mit 38 zu 51 Prozent zurück, der Rest war unentschieden oder machte keine Angabe. Die Anhängerschaften von Mitte und SVP waren dafür, jene von FDP, GLP, SP und Grünen dagegen. Entschieden ist damit noch nichts. Die Initiative braucht das Volks- und das Ständemehr. Die beiden können auseinanderfallen: 2016 erreichte die CVP-Initiative das Ständemehr und verfehlte das Volksmehr. Im März 2026 lehnte die Mehrheit der Kantone die Individualbesteuerung ab. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026.

Grafik: Erste Umfrage zur Abstimmung vom 29.11.2026 mit Stimmabsicht zu Feuerwerksinitiative, Kriegsmaterialgesetz, Fairness-Initiative und AHV-Mehrwertsteuer
Erste Umfrage zu allen vier Vorlagen vom 29.11.2026, in Prozent. Leewas für Tamedia und «20 Minuten», 07. und 08.10.2026, 11’239 Befragte, Fehlerbereich ±1,6 Prozentpunkte. Grafik: Expertistan

Was ein Ja und was ein Nein bedeuten würde

Bei einem JaBei einem Nein
VerfassungGemeinsame Besteuerung und Verbot der Heiratsstrafe beim Bund in der VerfassungKeine Änderung
UmsetzungParlament wählt innert drei Jahren ein Modell, sonst führt der Bundesrat spätestens 2030 die alternative Steuerberechnung einIndividualbesteuerung ab 01.01.2032 bei Bund, Kantonen und Gemeinden
IndividualbesteuerungGesetz bleibt vorerst gültig, beim Bund müsste es angepasst werden, ein neues Referendum wäre möglichWird wie beschlossen umgesetzt
EhepaareHeiratsstrafe verboten, Heiratsbonus bleibtHeiratsstrafe und Heiratsbonus fallen bei der Bundessteuer weg
Direkte Bundessteuer680 Millionen bis 3 Milliarden Franken weniger pro Jahr, davon rund ein Fünftel bei den KantonenRund 630 Millionen Franken weniger pro Jahr
SteuererklärungEhepaare füllen weiterhin eine gemeinsame ausJede Person füllt eine eigene aus
Folgen der Abstimmung. Quellen: Erläuterungen des Bundesrates, Botschaft, Eidgenössische Steuerverwaltung.

Chronik

13.04.1984 Bundesgericht: Ehepaare dürfen nicht mehr Steuern zahlen als Konkubinatspaare
28.02.2016 CVP-Initiative «Für Ehe und Familie» scheitert mit 49,2 Prozent Ja
10.04.2019 Bundesgericht hebt die Abstimmung wegen falscher Zahlen auf
18.12.2019 Nationalrat weist die Vorlage des Bundesrates mit alternativer Steuerberechnung zurück
04.02.2020 Rückzug der CVP-Initiative
18.10.2022 Lancierung der Fairness-Initiative
27.03.2024 Einreichung der Unterschriften
07.03.2025 Bundesrat lehnt die Initiative ab, ohne Gegenvorschlag
20.06.2025 Parlament beschliesst die Individualbesteuerung
17.09.2025 Nationalrat empfiehlt ein Nein mit 99 zu 92 Stimmen
08.03.2026 Volk sagt Ja zur Individualbesteuerung
04.06.2026 Ständerat empfiehlt ein Nein mit 24 zu 21 Stimmen
19.06.2026 Schlussabstimmungen in beiden Räten
19.08.2026 Bundesrat setzt die Individualbesteuerung auf den 01.01.2032 in Kraft
13.10.2026 Bundesrat eröffnet die Nein-Kampagne
14.10.2026 Erste Umfrage: 38 Prozent Ja, 51 Prozent Nein
29.11.2026 Volksabstimmung

Kommentar: Ein berechtigtes Anliegen mit dem falschen Werkzeug

Die Mitte hat in einem Punkt recht: Die Heiratsstrafe beim Bund ist ein vierzigjähriges Versäumnis. Bundesrat und Parlament haben jahrzehntelang nur halbherzig korrigiert, dass Hunderttausende Ehepaare mehr Bundessteuer bezahlen als Konkubinatspaare in gleichen Verhältnissen. Dass eine Partei, deren Initiative 2016 nach falschen Zahlen des Bundes knapp scheiterte, der Politik nicht mehr traut, ist verständlich.

Trotzdem ist die Fairness-Initiative der falsche Weg. Sie korrigiert eine Ungleichbehandlung, indem sie eine neue schafft: Die Strafe verschwindet, der Bonus bleibt. Paare ohne Trauschein zahlen im Zweifel mehr als Ehepaare mit gleichem Einkommen, am meisten gewinnen Ehepaare mit zwei hohen Löhnen. Das ist keine Fairness, das ist ein Privileg. Dazu kommen Ausfälle von bis zu drei Milliarden Franken pro Jahr, ausgerechnet jetzt, da der Bund für die AHV und die Armee nach neuen Einnahmen sucht.

Schwerer wiegt der Zeitpunkt. Neun Monate nach einem klaren Volksentscheid soll das Gegenmodell in die Verfassung. Formal ist das legitim, auch eine Initiative ist Volkswille. Praktisch droht ein Steuersystem mit zwei Logiken, gefolgt von Gesetzesrevisionen und weiteren Referenden. Wer die Heiratsstrafe abschaffen wollte, hat das am 08.03.2026 getan. Die berechtigten Sorgen von Einverdienerfamilien und Rentnerpaaren gehören in die Umsetzung der Individualbesteuerung in den Kantonen, nicht in die Bundesverfassung.

Alle Angaben Stand 19.10.2026. Die Zahlen zu Betroffenen und Steuerausfällen sind Schätzungen der Bundesverwaltung mit erheblicher Unsicherheit. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026, dieser Artikel wird danach aktualisiert.

Mehr zum Thema: 13. AHV-Rente: Das Volk hat bestellt, jetzt soll es bezahlen · Kriegsmaterialgesetz: Wie viel Neutralität verträgt die Rüstungsindustrie? · Feuerwerksinitiative: Warum die Schweiz über ihren Knall streitet

Quellen

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