Kriegsmaterialgesetz: Wie viel Neutralität verträgt die Rüstungsindustrie?
Die Schweiz exportierte 2025 Kriegsmaterial für 948 Millionen Franken, fast so viel wie im Rekordjahr 2022. Trotzdem soll das Kriegsmaterialgesetz gelockert werden: Partnerstaaten sollen auch im Krieg beliefert werden, der Bundesrat erhält eine Ausnahmeklausel. Am 29.11.2026 entscheidet das Volk, die erste Umfrage zeigt ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Eine Analyse über Neutralität, Lieferketten und die Frage, was die Ukraine davon hat.

Im Jahr 2025 exportierten Schweizer Firmen Kriegsmaterial für 948,2 Millionen Franken in 64 Länder. Das sind 43 Prozent mehr als im Vorjahr und fast so viel wie im Rekordjahr 2022. Allein nach Deutschland ging Material für 386,4 Millionen Franken, vor allem Munition und gepanzerte Fahrzeuge. Die Branche spricht trotzdem von einem «trügerischen Bild»: Die Bestellungen seien seit 2022 eingebrochen, mehrere europäische Staaten wollten wegen der Schweizer Regeln keine Rüstungsgüter mehr hier kaufen.
Am Sonntag, 29.11.2026, entscheidet das Volk über die Antwort des Parlaments: eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Künftig sollen Partnerstaaten auch dann Schweizer Rüstungsgüter erhalten, wenn sie in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Der Bundesrat soll in ausserordentlichen Lagen von den Bewilligungskriterien abweichen dürfen. Zudem wird die Nichtwiederausfuhr-Erklärung zur Ausnahme. Mit ihr verpflichten sich Käuferstaaten heute, Schweizer Material nicht ohne Zustimmung aus Bern weiterzugeben.
Eine Allianz aus SP, Grünen, EVP und Nichtregierungsorganisationen, insgesamt rund zwanzig Organisationen, hat gegen die Änderung das Referendum ergriffen. In der ersten Umfrage von Tamedia und «20 Minuten» lag das Nein mit 47 zu 44 Prozent knapp vorne, 9 Prozent waren unentschieden. Von den vier Vorlagen vom 29.11.2026 ist das Kriegsmaterialgesetz die umstrittenste.
| Steckbrief | Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 19.12.2025 |
|---|---|
| Abstimmung | Sonntag, 29.11.2026, fakultatives Referendum, nur das Volksmehr zählt |
| Kern | Ausnahme vom Konfliktverbot für Partnerstaaten, Abweichungskompetenz des Bundesrates, Nichtwiederausfuhr-Erklärung nur noch im Einzelfall |
| Partnerstaaten | 36 Staaten im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung, darunter alle EU- und EFTA-Staaten sowie die USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland (seit 01.07.2026, vorher 25) |
| Referendum | Allianz von rund zwanzig Organisationen, darunter SP, Grüne, EVP und GSoA, 58’767 gültige Unterschriften |
| Parlament | Nationalrat 122 zu 68 Stimmen bei 6 Enthaltungen, Ständerat 31 zu 11 bei 1 Enthaltung |
| Empfehlung | Bundesrat und Parlament: Ja |
Was sich mit dem neuen Kriegsmaterialgesetz ändert
Heute gilt ein absolutes Konfliktverbot. Eine Ausfuhr wird nicht bewilligt, «wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist». Das gilt für alle Staaten, auch für Deutschland oder die USA. Neu wären die Partnerstaaten davon ausgenommen. Ihre Gesuche «werden bewilligt, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung», heisst es im neuen Gesetz.
Zweitens erhält der Bundesrat eine Generalklausel. Er kann bei ausserordentlichen Umständen von den Bewilligungskriterien nach Artikel 22a abweichen, wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen es erfordert. Die internationalen Verpflichtungen, darunter das Neutralitätsrecht, muss er dabei einhalten. Entscheidet er im Einzelfall, muss er die Sicherheitspolitischen Kommissionen innert 24 Stunden informieren. Eine Verordnung ist auf höchstens vier Jahre befristet und kann einmal verlängert werden. Sechs Monate nach der Verlängerung tritt sie ausser Kraft, wenn der Bundesrat dem Parlament bis dann keinen Entwurf für eine Anpassung der gesetzlichen Bewilligungskriterien vorgelegt hat. Eine Zustimmung des Parlaments zur Abweichung selbst ist nicht vorgesehen.
Drittens wird die Nichtwiederausfuhr-Erklärung zur Ausnahme. Der Bundesrat «kann» sie künftig vom staatlichen Endempfänger verlangen, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe es erfordern. Bei Zulieferungen in internationale Wertschöpfungsketten wird grundsätzlich darauf verzichtet. Bestehende Erklärungen für früher geliefertes Material bleiben gültig.
| Heute | Mit der Änderung | |
|---|---|---|
| Länder im Krieg | Keine Bewilligung für Staaten in einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt | Partnerstaaten werden auch im Konflikt beliefert, ausser bei ausserordentlichen Umständen |
| Bundesrat | Keine Abweichung von den Kriterien möglich | Abweichung von den Bewilligungskriterien bei ausserordentlichen Umständen, mit Information der Kommissionen |
| Weitergabe | Nichtwiederausfuhr-Erklärung ist die Regel | Erklärung nur noch bei Bedarf, bei Zulieferungen grundsätzlich nicht |
| Bewilligungspflicht | Jedes Geschäft braucht eine Bewilligung | Unverändert |
| Ukraine | Direkte Exporte verboten | Direkte Exporte weiterhin verboten |
Unverändert bleibt die Bewilligungspflicht für jedes Geschäft. Das Neutralitätsrecht und internationale Verpflichtungen wie der Vertrag über den Waffenhandel gelten weiter. Staaten, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, bleiben ausgeschlossen. Die SP weist allerdings darauf hin, dass die neue Generalklausel dem Bundesrat erlaubt, von allen Kriterien abzuweichen, also auch von diesem.
Welche Staaten als Partner gelten, steht nicht im Gesetz. Die Liste im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung legt der Bundesrat fest. Im Parlament war stets von 25 Staaten die Rede. Am 27.05.2026, nach der Debatte und vor der Abstimmung, dehnte der Bundesrat die Liste auf alle EU- und EFTA-Staaten aus. Seit dem 01.07.2026 umfasst sie 36 Länder.

Von der «Lex Ukraine» zur «Lex Rüstungsindustrie»
Das geltende Recht ist jung. 2021 verschärfte das Parlament die Regeln als Gegenvorschlag zur sogenannten Korrektur-Initiative, die Exporte in Bürgerkriegsländer verbieten wollte. Seit dem 01.05.2022 stehen die Ausschlusskriterien im Gesetz, nicht mehr in der Verordnung. Eine Abweichungskompetenz, wie sie der Bundesrat schon damals verlangt hatte, strich das Parlament. Für die Initianten war das entscheidend. «Der Verzicht auf Artikel 22b war dabei eine zwingende Bedingung für den Rückzug», schrieb die SP 2024.
Gut zwei Monate vor dem Inkrafttreten begann der russische Angriff auf die Ukraine. Deutschland, Dänemark und Spanien baten die Schweiz, in der Schweiz hergestelltes Material an die Ukraine weitergeben zu dürfen. Deutschland wollte Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard liefern, Dänemark Piranha-Radschützenpanzer des Thurgauer Herstellers Mowag. Der Bundesrat lehnte alle Gesuche ab und berief sich auf das Kriegsmaterialgesetz und das Neutralitätsrecht. In Berlin stiess das auf Unverständnis. Der damalige Vizekanzler Robert Habeck kritisierte, die Schweiz sei in Kriegszeiten kein verlässlicher Rüstungspartner.
Im Parlament folgten mehrere Anläufe für eine «Lex Ukraine», die Weitergaben an die Ukraine ermöglichen sollte. Keiner kam ans Ziel. Im November 2025 zog die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ihren letzten Vorstoss zurück und verlegte das Thema in die Vorlage des Bundesrates. Der hatte nur eine Abweichungskompetenz vorgeschlagen. Das Parlament fügte das Konfliktprivileg für Partnerstaaten und den weitgehenden Verzicht auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinzu. Aus der Hilfe für die Ukraine wurde eine generelle Lockerung. «Es geht hier um eine ‹Lex Rüstungsindustrie›, die der Ukraine nicht hilft», sagte der Zürcher Grüne Balthasar Glättli im Nationalrat.
Rekord oder Krise?
Die Exportzahlen eignen sich für beide Lager. Nach dem Rekord von 955 Millionen Franken im Jahr 2022 brachen die Ausfuhren 2023 um 27 Prozent ein und sanken 2024 erneut. 2025 folgte die Erholung auf 948,2 Millionen Franken. Rund 91 Prozent gingen in Partnerstaaten, 86 Prozent nach Europa. Munition machte 43 Prozent aus, gepanzerte Fahrzeuge und Bestandteile knapp 24 Prozent.

Die Gegner sehen darin den Beweis, dass die Industrie keine Lockerung braucht. Die Zahlen von 2025 «widerlegen den angeblichen ‹Untergang der Rüstungsindustrie›», schrieb die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee. Die Branche hält dagegen, seit 2022 seien die Bestellungen eingebrochen, einzelne Firmen stünden stark unter Druck. Eine Firma erwäge, die Produktion in die EU zu verlagern, eine andere habe ihren Sitz bereits ins Ausland verlegt. Firmennamen nannte die Branche nicht.

Volkswirtschaftlich ist die Branche klein. Kriegsmaterial machte 2025 rund 0,2 Prozent der Schweizer Warenausfuhren aus. Laut einer in der Botschaft zitierten Studie erzeugt die Rüstungsindustrie im engeren Sinn eine Wertschöpfung von rund 2,3 Milliarden Franken und rund 14’300 Arbeitsplätze, mit den Herstellern von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sind es rund 35 Milliarden Franken und 137’000 Stellen. Für Simon Plüss, Leiter Exportkontrollen und Sanktionen beim SECO, ist der Rüstungsmarkt derzeit weltweit ein «absoluter Wachstumsmarkt». Laut Plüss sind rund 60 Prozent der bewilligten Ausfuhren Einzelteile und Baugruppen, Schweizer Firmen würden damit zu Zulieferern.
Wie das neue Recht wirken würde, zeigt der Fall USA. Seit der Eskalation im Nahen und Mittleren Osten am 28.02.2026 hat die Schweiz keine Gesuche für definitive Exporte in die USA mehr bewilligt, obwohl die USA 2025 der zweitgrösste Abnehmer waren. Mit der Änderung könnten wieder Teile bewilligt werden, die für den Konflikt militärisch nicht relevant sind, etwa Komponenten, die ein US-Unternehmen in ein von europäischen Ländern bestelltes Waffensystem einbaut.
Die Ukraine-Frage
Die Ukraine stand am Anfang der Debatte, im Gesetz kommt sie nicht vor. Das SECO ist deutlich: «Nein, direkte Exporte von Kriegsmaterial in die Ukraine blieben auch mit der Gesetzesänderung verboten.» Die Ukraine gehört nicht zu den Partnerstaaten. Für sie gilt deshalb weiterhin das Konfliktverbot, dazu kommt das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Einer Weitergabe könnte die Schweiz laut SECO nicht zustimmen.
Ausgeschlossen ist sie trotzdem nicht. Legt ein Käuferland glaubwürdig dar, dass es das Material selbst braucht, verlangt das SECO keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung mehr. Entscheidet sich dieses Land Jahre später, das Material an die Ukraine abzugeben, «wären Wiederausfuhren in dieses Land faktisch möglich», schreibt das SECO. Das Referendumskomitee betont dagegen, die Vorlage schliesse Lieferungen an die Ukraine aus. Die Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder-Keller, die der Vorlage zustimmte, brachte das Dilemma im Ständerat auf den Punkt: «ausgerechnet die Ukraine, die unsere Hilfe wirklich nötig hätte, lassen wir irgendwo im Regen stehen».
Neutralität als Kampfbegriff
Beide Lager berufen sich auf die Neutralität. Das Neutralitätsrecht stützt sich auf die Haager Abkommen von 1907. Es verbietet einem neutralen Staat, Kriegsparteien mit Material aus staatlichen Beständen zu beliefern. Bei privaten Exporten verlangt es die Gleichbehandlung der Kriegsparteien. Der Bundesrat versichert, alle Exporte blieben damit vereinbar. Tatsächlich nennt das neue Gesetz neutralitätspolitische Interessen ausdrücklich als Grund für eine Ablehnung. Die SP hält die Belieferung von Partnerstaaten in einem internationalen Konflikt dagegen für unvereinbar mit dem Haager Abkommen.
«Darum ist diese Revision keine Abkehr von der Neutralität. Sie stärkt sie», sagt der St. Galler SVP-Nationalrat Michael Götte. Der Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina hält dagegen: «Das hat mit Neutralität nichts zu tun. Das ist Zynismus im Dienst der Rüstungsindustrie.» Der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart gab den Widerspruch im Ständerat offen zu: «Dieses Dilemma müssen wir aushalten, sonst opfern wir das Prinzip der bewaffneten Neutralität.»
Wie die Schweiz zu ihrer Neutralität steht, hat sie erst vor wenigen Wochen gezeigt. Am 27.09.2026 lehnte sie die Neutralitätsinitiative mit 70,2 Prozent Nein ab, ohne einen einzigen zustimmenden Kanton. Die Initiative hätte eine strikte Neutralität in der Verfassung festgeschrieben, Waffenexporte regelte sie nicht ausdrücklich. Ob das deutliche Nein etwas über den November aussagt, ist offen.
Die Lager
Für die Vorlage werben Bundesrat und Parlamentsmehrheit, dazu Politikerinnen und Politiker von SVP, FDP, Mitte und GLP in der Allianz Sicherheit Schweiz, der Arbeitgeberverband, economiesuisse und Swissmem. Bundespräsident Guy Parmelin eröffnete die Kampagne des Bundesrates am 29.09.2026. Die Mitte beschloss die Ja-Parole an ihrer Delegiertenversammlung ohne Gegenstimme. Die GLP-Fraktion war im Nationalrat allerdings gespalten. «Blumen auf den Helm kleben, hilft vielleicht in Woodstock», sagte Allianz-Präsident und Mitte-Nationalrat Reto Nause an der Medienkonferenz des Ja-Lagers. Der Schwyzer FDP-Nationalrat Heinz Theiler argumentiert mit der Armee: «Wir investieren in den nächsten Jahren Milliarden in unsere Armee.» Es wäre «fahrlässig, gleichzeitig die Industrie wegbrechen zu lassen, die diese Systeme am Leben hält». Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl warnt: «Wandern Unternehmen ab, gehen auch die damit verbundenen Tech-Lehrstellen und hochqualifizierten Arbeitsplätze verloren.»
Gegen die Vorlage kämpfen SP, Grüne und EVP, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee sowie Amnesty Schweiz, Caritas und die Kommission Justitia et Pax der Bischofskonferenz. «Diese Revision ist eine reine Lex Rüstungsindustrie», sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf bei der Einreichung des Referendums. Molina sieht den Ruf der Schweiz als Vermittlerin in Gefahr: «Wir verdienen nicht an den Kriegen, die wir am Verhandlungstisch beenden wollen.» Der Berner EVP-Nationalrat Marc Jost warnt, die Schweiz könne nicht «am Vormittag als Vermittlerin» auftreten und am Nachmittag Munition für dieselben Konflikte liefern.

Arena: Waffenexporte lockern?
Pro: Ja zur Änderung
- Bewaffnete Neutralität braucht eine eigene Rüstungsindustrie, die im Ernstfall liefern kann.
- Die Industrie überlebt nicht vom Heimmarkt allein, sie braucht Kunden und Lieferketten in Europa.
- Europäische Partner sollen sich wieder auf die Schweiz verlassen können.
- Firmen, Start-ups und Lehrstellen wandern sonst ins Ausland ab.
- Jedes Geschäft braucht weiterhin eine Bewilligung, Neutralitätsrecht und Menschenrechte gelten weiter.
- Das Schweizer Gesetz ist heute strenger als die Regeln der EU-Staaten.
Contra: Nein zur Änderung
- Partnerstaaten dürften auch im Krieg beliefert werden, etwa die USA.
- Ohne Nichtwiederausfuhr-Erklärung verliert die Schweiz die Kontrolle darüber, wo ihr Material landet.
- Die Generalklausel ist ein Blankoscheck: Der Bundesrat kann von den Bewilligungskriterien abweichen, das Parlament wird im Einzelfall nur informiert.
- Neutralität und gute Dienste verlieren an Glaubwürdigkeit.
- Der Ukraine hilft die Vorlage nicht.
- Die Branche boomt bereits, 2025 waren die Exporte fast auf Rekordniveau.
Die Umfrage: Kopf an Kopf
In der ersten Umfrage von Leewas für Tamedia und «20 Minuten» vom 07. und 08.10.2026 lagen die Gegner mit 47 zu 44 Prozent vorne, 9 Prozent waren unentschieden. Die Gräben verlaufen entlang der Geschlechter: 55 Prozent der Männer waren für die Lockerung, 57 Prozent der Frauen dagegen. Bei den Grünen lehnten 72 Prozent ab, bei der SP 66 Prozent. Bemerkenswert ist die SVP: Obwohl ihre Fraktion im Nationalrat bis auf eine Stimme Ja sagte, war die Basis mit 45 zu 47 Prozent gespalten. Zuspruch kam aus den Anhängerschaften von GLP, Mitte und FDP. Weil es sich um ein Referendum handelt, entscheidet allein das Volksmehr. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026.

Was ein Ja und was ein Nein bedeuten würde
| Bei einem Ja | Bei einem Nein | |
|---|---|---|
| Partnerstaaten | 36 Staaten können auch im Konflikt beliefert werden, ausser bei ausserordentlichen Umständen | Die Liste der 36 Staaten bleibt, das Konfliktverbot gilt aber auch für sie |
| Bundesrat | Kann in ausserordentlichen Lagen von den Bewilligungskriterien abweichen | Keine Abweichungskompetenz |
| Weitergabe | Nichtwiederausfuhr-Erklärung nur noch im Einzelfall | Erklärung bleibt die Regel |
| USA | Teile für Waffensysteme europäischer Kunden wieder möglich | Bewilligungsstopp dürfte andauern, solange der Konflikt anhält |
| Ukraine | Direkte Exporte verboten, spätere Weitergaben laut SECO faktisch möglich | Direkte Exporte und Weitergaben verboten |
| Inkrafttreten | Bestimmt der Bundesrat | Recht seit 01.05.2022 gilt weiter |
Chronik
Kommentar: Ein Ja, aber mit offenen Augen
Das Gesetz von 2021 war für eine Welt gemacht, die es seit dem 24.02.2022 nicht mehr gibt. Es würde Deutschland, das gegen eine Bedrohung aus dem Osten aufrüstet, im Ernstfall gleich behandeln wie jeden anderen Staat in einem Konflikt. Wer bewaffnete Neutralität will, braucht eine Industrie, die im Ernstfall liefern kann. Diese Industrie überlebt nicht vom Heimmarkt allein. Die Partnerstaaten, um die es geht, sind die EU- und EFTA-Staaten sowie Grossbritannien, die USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und Argentinien. Mit ihnen stimmt die Schweiz ihre Exportkontrolle eng ab. Ihnen die Treue zu verweigern, weil sie sich verteidigen könnten, ist keine Neutralität, sondern Selbstschwächung.
Die Vorlage hat aber zwei Schwächen, die man nicht kleinreden sollte. Die Generalklausel gibt dem Bundesrat eine Vollmacht, über deren Anwendung das Parlament im Einzelfall nur informiert wird. Und die Liste der Partnerstaaten hat er schon vor der Abstimmung von 25 auf 36 erweitert, ohne dass das Parlament darüber zu befinden hatte. Wer Ja stimmt, muss dem Bundesrat vertrauen. Das Parlament sollte diese Vollmacht nach einem Ja eng überwachen.
Der ehrlichste Einwand der Gegner betrifft die Ukraine. Sie stand am Anfang dieser Debatte. Ausgerechnet ihr hilft die Vorlage kaum. Das ist ein Versäumnis des Parlaments, das sich über Jahre nicht auf eine «Lex Ukraine» einigen konnte. Ein Grund, die eigene Verteidigungsfähigkeit zu schwächen, ist es nicht.
Alle Angaben Stand 19.10.2026. Exportzahlen nominal nach SECO. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026, dieser Artikel wird danach aktualisiert.
Mehr zum Thema: Neutralitätsinitiative: Wem gehört die Schweizer Neutralität? · 13. AHV-Rente: Das Volk hat bestellt, jetzt soll es bezahlen · Fairness-Initiative: Die Mitte fordert das Ja zur Individualbesteuerung heraus
Quellen
- Bundesrat: Abstimmungsseite Kriegsmaterialgesetz mit den Erläuterungen (Stand 12.10.2026)
- Swissvotes: Abstimmungstext, Änderung vom 19.12.2025
- SECO: Dossier zur Abstimmung mit Fragen und Antworten
- Bundesrat: Bundesrat empfiehlt ein Ja (29.09.2026)
- SECO: Erweiterung der Partnerstaaten (Beschluss vom 27.05.2026)
- Bundesrat: Botschaft zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (12.02.2025)
- Bundesrat/SECO: Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2025 (10.03.2026)
- SECO: Ausfuhren nach Endempfängerstaaten 2025
- SECO: Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2024 (11.03.2025)
- SECO: Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2023 (05.03.2024)
- Nationalrat: Schlussabstimmung (19.12.2025)
- Ständerat: Schlussabstimmung (19.12.2025)
- Bundeskanzlei: Zustandekommen des Referendums (29.04.2026)
- Parlament/SDA: Debatte im Ständerat (11.06.2025)
- Parlament/SDA: Debatte im Nationalrat (02.12.2025)
- SRF: Räte lockern Regeln für Waffenexporte (04.12.2025)
- SP Schweiz: Faktenblatt zur Revision (19.11.2025)
- Vernehmlassungsantworten zur Abweichungskompetenz (2024)
- SiK-N: Medienmitteilung (12.08.2025)
- cash.ch/AWP: Einreichung des Referendums (17.04.2026)
- cash.ch/AWP: Ausfuhren erreichen fast Rekordwert (10.03.2026)
- cash.ch/Reuters: Neutralität bremst (05.03.2024)
- Blick: Schweizer Waffenexporte brechen ein (05.03.2024)
- Blick: Ständerat will Regeln aufweichen (11.06.2025)
- Plattform J: Auftakt des Nein-Lagers (13.10.2026)
- Plattform J: Auftakt des Ja-Lagers (15.10.2026)
- cash.ch/SDA: Delegiertenversammlung der Mitte (06.09.2026)
- Swissmem: Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen (08.09.2026)
- cash.ch/AWP: Erste Tamedia-Umfrage zur Abstimmung vom 29.11.2026 (14.10.2026)
- news.at/APA: Schweizer gegen striktere Neutralität (27.09.2026)
- SRF: Absage an Wiederausfuhr im Ständerat (06.03.2023)
- cash.ch/SDA: Neutralitätsinitiative scheitert deutlich (27.09.2026)
- Parlament/SDA: Guy Parmelin zum Bundespräsidenten gewählt (10.12.2025)
- SRF: Wird das Kriegsmaterialgesetz gelockert? (11.05.2023)
- swissinfo.ch: Keine Weitergabe von Piranha-Panzern durch Dänemark (01.06.2022)
- nau.ch: Schweiz lehnt spanisches Gesuch ab (10.02.2023)
- Moneycab: Mowag in Kreuzlingen



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