Feuerwerksinitiative: Warum die Schweiz über ihren Knall streitet
Am 01.08.2026 blieb der Himmel wegen der Trockenheit vielerorts dunkel. Am 29.11.2026 entscheidet die Schweiz, ob lautes Feuerwerk für Private ganz verboten wird. Die erste Umfrage zeigt 68 Prozent Ja, Bundesrat und Parlament sagen Nein. Eine Analyse über Tierschutz, Tradition, ein gescheitertes Böllerverbot und eine Initiative, die offenlässt, was sie genau verbietet.

Am 01.08.2026 blieb der Himmel über weiten Teilen der Schweiz dunkel. Wegen der Trockenheit verboten mehrere Kantone, darunter Basel-Landschaft, St. Gallen und Luzern, das Abbrennen von Feuerwerk. Die Befürworter eines Verbots sehen darin einen Beweis, dass es auch ohne geht. «Die Dorfplätze waren voll, ein Grossteil des Leids blieb aus», sagte Marco Mettler, Geschäftsleiter des Schweizer Tierschutzes STS, im Oktober.
Am Sonntag, 29.11.2026, entscheiden Volk und Stände, ob aus der Ausnahme eine Regel wird. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», kurz Feuerwerksinitiative, will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, in der Verfassung verbieten. Grosse Feuerwerke bleiben nur an Anlässen von überregionaler Bedeutung möglich, mit einer Bewilligung des Kantons. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Das Volk sieht es bisher anders. In der ersten Umfrage von Tamedia und «20 Minuten» sprachen sich 68 Prozent für die Initiative aus, 30 Prozent dagegen, mit einer Mehrheit in allen Parteilagern. Von den vier Vorlagen, über die die Schweiz am 29.11.2026 abstimmt, ist die Feuerwerksinitiative die einzige, die in der Umfrage eine Mehrheit hinter sich hat. Gleichzeitig ist sie jene, bei der am wenigsten klar ist, was ein Ja konkret bedeuten würde.
| Steckbrief | Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» |
|---|---|
| Abstimmung | Sonntag, 29.11.2026, Volks- und Ständemehr nötig |
| Kern | Neuer Artikel 74a der Bundesverfassung: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.» |
| Ausnahmen | Bewilligung durch den Kanton für Anlässe von überregionaler Bedeutung |
| Erlaubt bliebe | Feuerwerk ohne Knall, etwa Vulkane und bengalische Feuer |
| Umsetzung | Ausführungsbestimmungen spätestens zwei Jahre nach einem Ja |
| Träger | Verein Feuerwerksinitiative mit Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, Stiftung für das Tier im Recht und Fondation Franz Weber |
| Unterschriften | 137’193 gültige, eingereicht am 03.11.2023 |
| Parlament | Nein-Empfehlung im Nationalrat mit 131 zu 50 Stimmen bei 18 Enthaltungen, im Ständerat mit 40 zu 3 bei 1 Enthaltung |
| Empfehlung | Bundesrat und Parlament: Nein |
Eine Initiative ohne Partei
Hinter der Initiative steht keine Partei, sondern ein Verein. Initiant ist Roman Huber aus Baden, ein ehemaliger Journalist und Inhaber einer Hundeschule. «Meine Gedanken sind aber bei Wildtieren, die vor einem lauten Feuerwerk nicht flüchten können», sagte er bei der Einreichung im November 2023. Getragen wird das Begehren vom Schweizer Tierschutz STS, von Vier Pfoten, der Stiftung für das Tier im Recht und der Fondation Franz Weber. Auch die Lärmliga Schweiz unterstützt es.
Gesammelt wurde ab Mai 2022, eingereicht am 03.11.2023 mit 137’429 Unterschriften, von denen die Bundeskanzlei 137’193 als gültig anerkannte. Seit dem 05.10.2026 wirbt die Ja-Kampagne auf über 900 digitalen Bildschirmen an Bahnhöfen und in Innenstädten. Die Sujets zeigen einen Hund, ein Mädchen und einen Hirsch, die sich die Ohren zuhalten. Einer der Slogans: «Nicht alle feiern mit.»
Was die Feuerwerksinitiative genau verbietet
Die Initiative verbietet Feuerwerkskörper, «die Lärm erzeugen». Was das heisst, lässt der Text offen. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft: «Zurzeit gibt es keine anerkannte Definition, was lärmerzeugende Feuerwerkskörper sind.» Die heutigen Kategorien F1 bis F4 helfen nicht weiter, weil sich in allen Kategorien Produkte finden, die als laut gelten können. Bei einem Ja müssten Parlament und Bundesrat die Grenze ziehen.
Wo sie diese Grenze ziehen, ist entscheidend. Reine Knallkörper machen nach Angaben der Branche nur 8 bis 10 Prozent des Umsatzes aus. Lärmerzeugende Feuerwerkskörper insgesamt, also auch Raketen und Batterien mit Knalleffekt, machen nach Schätzungen der Branche, die der Bundesrat in seiner Botschaft wiedergibt, rund 70 Prozent aus. Zwischen einem Verbot von einem Zehntel und einem Verbot von sieben Zehnteln des Marktes liegt der ganze Spielraum der Umsetzung. Wer am 29.11.2026 Ja stimmt, weiss nicht genau, was er verbietet.

Unklar ist auch die Ausnahme. Grosse Feuerwerke bleiben nur an Anlässen von «überregionaler Bedeutung» erlaubt, etwa an einem Seenachtsfest oder einer grossen Feier zum 1. August. Die Initianten versprechen: «Auch das grosse Feuerwerk an einem Seenachtsfest und an 1.-August-Feiern in Gemeinden kann weiterhin stattfinden.» Ob eine gewöhnliche Gemeindefeier tatsächlich als überregional gilt, müsste das Ausführungsrecht klären. Die Gegner sehen das faktische Aus für Dorffeste, Hochzeiten und Vereinsjubiläen. Klar ist nur: Privatpersonen dürften lautes Feuerwerk nicht mehr zünden, auch nicht an bewilligten Anlässen.

Kleine Anteile, grosse Spitzen
Die Zahlen zeigen eine kleine Branche und eine Belastung, die sich auf wenige Nächte konzentriert. Der Markt für Feuerwerk umfasst in der Schweiz nach Schätzung des Branchenverbands 50 bis 60 Millionen Franken im Jahr. Rund drei Viertel der Ware werden importiert, vor allem aus China. Vier Schweizer Hersteller produzieren fast nur leises Feuerwerk, die Branche zählt knapp 200 direkt Beschäftigte. 2025 wurden 1443 Tonnen Feuerwerk verbraucht, 2022 waren es 1876 Tonnen. Einen klaren Trend sieht der Bundesrat nicht.
Feuerwerk verursacht pro Jahr mehrere hundert Tonnen Feinstaub, je nach Jahr 2 bis 3 Prozent der Schweizer Feinstaubemissionen. Bei Windstille und Inversionslage kann der Tagesgrenzwert kurzzeitig überschritten werden. Von durchschnittlich 8500 Gebäudebränden pro Jahr gingen zwischen 2018 und 2022 im Schnitt 93 auf Feuerwerk zurück, rund 1 Prozent. Bei Erwerbstätigen zählte die Unfallstatistik zwischen 2016 und 2020 im Schnitt rund 200 Feuerwerksunfälle pro Jahr, gut ein Drittel davon mit Gehörschäden. Zurück bleiben rund 1300 Tonnen Rückstände, deren Reinigung die öffentliche Hand bezahlt.
Schwer messbar ist, was die Initianten am stärksten bewegt: der Stress für Tiere. Haustiere reagieren laut Botschaft unterschiedlich, auch mit Flucht. Bei Wildtieren könne die Flucht Energiereserven aufzehren und zu Unfällen mit teils tödlichem Ausgang führen, Vögel würden zeitweise von Ruhe- und Fressplätzen vertrieben. «Menschen können sich auf Feuerwerk einstellen, Tiere nicht», sagte Andrea Schaller vom Schweizer Tierschutz an der Medienkonferenz des Ja-Komitees.
Das Böllerverbot, das niemand wollte
Ein Kompromiss war zum Greifen nah. Der Bundesrat lehnte die Initiative zwar ab, sprach sich im November 2025 aber für ein Verbot von «nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte» aus. Die Bildungskommission des Nationalrats erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag: ein Verbot reiner Knallkörper und eine strengere Einfuhr im Reiseverkehr. Der Nationalrat stimmte im Dezember 2025 mit 97 zu 85 Stimmen zu, der Ständerat im Juni 2026.
In der Schlussabstimmung vom 19.06.2026 fiel der Gegenvorschlag im Nationalrat mit 79 zu 114 Stimmen durch. Dagegen stimmten SVP und FDP, die SVP warnte vor mehr Bürokratie. Die Grünen lehnten ihn ab, weil er ihnen nicht mehr weit genug ging. Im Dezember hatten sie noch zugestimmt. «Es wären dann 90 Prozent der Feuerwerke gar nicht betroffen gewesen», begründete der Berner Grüne Kilian Baumann die Kehrtwende. Die Initianten nannten den Gegenvorschlag einen «Scheinkompromiss» und hielten an ihrer Initiative fest.

Die Folge ist paradox. Lehnt das Volk die Initiative ab, bleibt auf Bundesebene alles, wie es ist: kein Verbot reiner Knallkörper, keine strengere Einfuhr. Der Gegenvorschlag ist vom Tisch und mit ihm das Verbot reiner Knallkörper, das der Bundesrat selbst befürwortet hatte.
Der Flickenteppich
Was der Bund nicht regelt, regeln Kantone und Gemeinden. In neun der zehn grössten Schweizer Städte ist die Verwendung von Feuerwerk eingeschränkt. In der Berner Altstadt ist Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 seit 2021 verboten, Basel-Stadt erlaubt Raketen und Böller nur am Vorabend und am Tag des Nationalfeiertags sowie an Silvester. Davos verbot lautes Feuerwerk 2020 per Gemeindeabstimmung, 2025 untersagten 37 Bündner Gemeinden lautes Feuerwerk. In Rüti im Zürcher Oberland nahmen die Stimmberechtigten am 30.11.2025 ein ganzjähriges Verbot mit 59,7 Prozent an. Laut dem Schweizer Tierschutz haben über 100 Gemeinden Einschränkungen oder Verbote beschlossen.
Seit dem 01.04.2026 gilt zudem in allen Kantonen ein Verbot von Feuerwerk in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auslöser war die Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Neujahrsnacht 2026, bei der 40 Menschen starben. Nach ersten Erkenntnissen der Walliser Staatsanwaltschaft lösten Sprühfontänen auf Champagnerflaschen das Feuer aus. Mit der Initiative, die lärmerzeugendes Feuerwerk verbieten will, hat dieses Verbot nichts zu tun. Wegen des kantonalen Verbots verzichtete die Ständeratskommission aber darauf, Feuerwerk in Innenräumen zusätzlich auf Bundesebene zu regeln.
Für die Gegner zeigt der Flickenteppich, dass die heutigen Regeln funktionieren: Wer Ruhe will, kann sie in seiner Gemeinde durchsetzen. Für die Befürworter zeigt er das Gegenteil. Der Landwirt Lukas Jost, der im Ja-Komitee auftritt, sagt, die vielen kommunalen Einschränkungen führten zu einem unübersichtlichen Flickenteppich.
Die Lager
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein, auf der Nein-Seite stehen SVP, FDP und Mitte, im Parlament mehrheitlich auch die GLP. Ein überparteiliches Komitee mit Vertretern von SVP, Mitte, Jungfreisinnigen, Gewerbeverband und dem Verein Pro Feuerwerk führt die Nein-Kampagne, nach eigenen Angaben vor allem im Internet, weil die Mittel begrenzt seien. «Zu einem richtigen Fest gehört Feuerwerk dazu», sagte Daniel Bussmann, Präsident des Vereins Pro Feuerwerk. Gewerbeverbandsdirektor Urs Furrer warnte: «Wenn wir lauter Verbote haben im Land, erstickt am Schluss das Gewerbe.»
Im Parlament stellten sich Grüne und SP hinter die Initiative, wobei sich bei der Nein-Empfehlung 13 SP-Mitglieder der Stimme enthielten. «Viele Leute sind nicht mehr bereit, tagelang unter dem Feuerwerkslärm zu leiden, der nur wenigen Freude bereitet», sagte Kilian Baumann im Nationalrat. Die Zürcher Freisinnige Bettina Balmer hielt dagegen: «Ist es Sache des Staates, die Bevölkerung zu bevormunden?» Umweltminister Albert Rösti verwies auf das Bundesgericht: «Gemäss Bundesgericht gibt es ein schützenswertes öffentliches Interesse an der Einhaltung der Tradition von Feuerwerken.»

Arena: Lautes Feuerwerk verbieten?
Pro: Ja zur Initiative
- Tiere leiden: Haus-, Nutz- und Wildtiere geraten in Panik, Vögel werden von ihren Ruheplätzen vertrieben.
- Der private Gebrauch ist aus dem Ruder gelaufen, Knallerei dauert oft tagelang.
- Sicherheit: Verbrennungen, Gehörschäden und Brände liessen sich vermeiden.
- Umwelt: Feinstaub, Metalle und rund 1300 Tonnen Rückstände pro Jahr.
- Eine nationale Regel ersetzt den Flickenteppich der Gemeinden.
- Grosse Feuerwerke an überregionalen Anlässen bleiben möglich, leises Feuerwerk auch privat.
Contra: Nein zur Initiative
- Die bestehenden Regeln genügen: Kantone und Gemeinden können schon heute einschränken und verbieten.
- Brauchtum: Feuerwerk gehört zum 1. August, zu Silvester und zu Dorffesten.
- Die Belastung beschränkt sich auf wenige Tage im Jahr.
- Unklare Begriffe: Was laut ist und was überregional, bleibt offen.
- Umgehung: Einkäufe im Ausland und im Internet sind schwer zu kontrollieren, der Fachhandel wird verdrängt.
- Ein Verbot gehört nicht in die Verfassung.
Der Blick über die Grenze
Die Schweiz wäre mit einem Verbot nicht allein. Die Niederlande haben ein Verbot von Konsumentenfeuerwerk für Private beschlossen, der kommende Jahreswechsel soll der erste ohne privates Feuerwerk sein. Sie sind damit nach Irland das zweite europäische Land, das den privaten Gebrauch so streng einschränkt. In Deutschland darf Feuerwerk grundsätzlich nur rund um Silvester gezündet werden, mehrere Städte haben Verbotszonen eingerichtet. In Umfragen von 2018 und 2019 sprachen sich dort 57 bis 58 Prozent für ein Verbot lauter Feuerwerkskörper beziehungsweise des Böllerns an Silvester aus.
Die Umfrage: Klarer Vorsprung
In der ersten Umfrage von Leewas für Tamedia und «20 Minuten» vom 07. und 08.10.2026 lag die Initiative mit 68 zu 30 Prozent vorne, in allen Parteilagern mit einer Mehrheit. Die Werte passen zu früheren Befragungen: Ende 2023 ermittelte das Institut Demoscope für das Portal Watson 76 Prozent Zustimmung, Ende 2024 gfs.bern 68 Prozent. Volksinitiativen verlieren im Abstimmungskampf allerdings oft an Zustimmung. Nötig ist zudem neben dem Volks- auch das Ständemehr. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026.

Was ein Ja und was ein Nein bedeuten würde
| Bei einem Ja | Bei einem Nein | |
|---|---|---|
| Recht | Verbot in der Verfassung, Ausführungsbestimmungen spätestens zwei Jahre nach der Abstimmung | Heutige Regeln bleiben, Kantone und Gemeinden entscheiden |
| 1. August | Lautes Feuerwerk nur an bewilligten Anlässen von überregionaler Bedeutung, privat nur leises Feuerwerk | Wie heute, inklusive Verboten bei Trockenheit |
| Silvester | Privates Knallen verboten, Grossanlässe brauchen eine Bewilligung des Kantons | Wie heute |
| Gewerbe | Verluste vor allem für Importeure und Händler, Schweizer Hersteller weniger betroffen | Kein Eingriff, kommunale Verbote bleiben möglich |
| Böllerverbot | in der Initiative enthalten | vom Tisch, der Gegenvorschlag ist gescheitert |
Bei einem Ja müssten die neuen Regeln spätestens Ende November 2028 gelten. Spätestens der Jahreswechsel 2028/29 wäre damit der erste, an dem privat kein lautes Feuerwerk mehr gezündet werden dürfte, spätestens der 01.08.2029 der erste Nationalfeiertag.
Chronik
Kommentar: Der Ärger ist berechtigt, die Verfassung ist der falsche Ort
Wer einmal einen Hund durch eine Silvesternacht begleitet hat, versteht die Initianten. Das tagelange Geknalle vor und nach den Feiertagen ist für viele Menschen und Tiere eine Zumutung. Es dient selten mehr als dem Vergnügen weniger. Dass zwei Drittel der Befragten ein Verbot wollen, ist ein deutliches Zeichen.
Trotzdem gehört dieses Verbot nicht in die Bundesverfassung. Die Initiative verbietet etwas, das sie selbst nicht definiert. Ausnahmen erlaubt sie nach einem Kriterium, das niemand kennt. Was als laut gilt und welches Fest überregional ist, würden später Verwaltung und Parlament festlegen. Wer Ja stimmt, unterschreibt einen Blankoscheck. Die Gemeinden zeigen derweil, dass es anders geht: Davos und Rüti haben an der Urne entschieden, Dutzende Bündner Gemeinden haben lautes Feuerwerk von sich aus untersagt. Das ist gelebter Föderalismus, kein Flickenteppich.
Versagt hat in dieser Frage das Parlament. Mit dem Verbot reiner Knallkörper lag ein vernünftiger Kompromiss auf dem Tisch, den sogar der Bundesrat befürwortete. SVP, FDP und Grüne haben ihn aus entgegengesetzten Gründen versenkt. Jetzt bleibt dem Volk nur die Wahl zwischen allem und nichts. Wer die Tradition retten will, muss nach einem Nein dafür sorgen, dass die Knallerei trotzdem leiser wird. Sonst kommt die nächste Initiative. Sie wird nicht milder sein.
Alle Angaben Stand 19.10.2026. Zahlen zu Markt und Verbrauch beruhen auf Schätzungen des Branchenverbands und der Bundesbehörden. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026, dieser Artikel wird danach aktualisiert.
Mehr zum Thema: 13. AHV-Rente: Das Volk hat bestellt, jetzt soll es bezahlen · Fairness-Initiative: Die Mitte fordert das Ja zur Individualbesteuerung heraus · Kriegsmaterialgesetz: Wie viel Neutralität verträgt die Rüstungsindustrie?
Quellen
- Bundesrat: Abstimmungsseite zur Feuerwerksinitiative mit den Erläuterungen (Stand 12.10.2026)
- Swissvotes: Abstimmungstext, Bundesbeschluss vom 19.06.2026
- Swissvotes: Botschaft des Bundesrates (16.10.2024)
- Federas im Auftrag des BAFU: Rechtliche und wirtschaftliche Abklärungen (09.07.2024)
- Bundesrat: Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag (26.11.2025)
- Parlament/SDA: Debatte im Nationalrat (11.12.2025)
- SRF: Nationalratsdebatte zwischen Freiheit und Rücksicht (11.12.2025)
- WBK-S: Medienmitteilung zum Innenraumverbot (05.05.2026)
- Parlament/SDA: Debatte im Ständerat (03.06.2026)
- Nationalrat: Schlussabstimmung zur Initiative (19.06.2026)
- Ständerat: Schlussabstimmung zur Initiative (19.06.2026)
- Nationalrat: Schlussabstimmung zum Gegenvorschlag (19.06.2026)
- SRF: Initiative kommt ohne Gegenvorschlag vors Volk (26.06.2026)
- Südostschweiz/SDA: Nach gescheitertem Gegenvorschlag vor dem Volk (26.06.2026)
- Blick/Beobachter: Was am 1. August gilt (28.07.2026)
- blue News: Ein Nationalfeiertag ohne Feuerwerk (02.08.2026)
- cash.ch/AWP: Gewerbe und Bürgerliche warnen vor Feuerwerksverbot (06.10.2026)
- cash.ch/AWP: Ja-Komitee fordert mehr Rücksicht (13.10.2026)
- Plattform J: Auftakt des Ja-Komitees (13.10.2026)
- SRF: Ja-Komitee fordert mehr Rücksicht beim Feiern (13.10.2026)
- swissinfo.ch: Nuisance or festive tradition? (13.10.2026)
- cash.ch/AWP: Erste Tamedia-Umfrage zur Abstimmung vom 29.11.2026 (14.10.2026)
- NZZ: Stille Nacht statt 1.-August-Raketen (30.07.2025)
- Plattform J: Berner Stadtrat für ein Verbot (13.03.2026)
- SRF: Einreichung der Initiative (03.11.2023)
- Aargauer Zeitung: Fertig mit der Knallerei (03.11.2023)
- SRF: Lancierung der Initiative (03.05.2022)
- Volksstimme/dpa: Feuerwerk in Deutschland (27.12.2019)
- GfK für PETA Deutschland: Umfrage zu lautem Feuerwerk (2018)
- NL Times: Dutch consumer fireworks ban cleared (01.07.2026)
- blue News: Brandursache Crans-Montana
- SRF: Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen



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