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Abstimmung 29.11.2026

Feuerwerksinitiative: Warum die Schweiz über ihren Knall streitet

Am 01.08.2026 blieb der Himmel wegen der Trockenheit vielerorts dunkel. Am 29.11.2026 entscheidet die Schweiz, ob lautes Feuerwerk für Private ganz verboten wird. Die erste Umfrage zeigt 68 Prozent Ja, Bundesrat und Parlament sagen Nein. Eine Analyse über Tierschutz, Tradition, ein gescheitertes Böllerverbot und eine Initiative, die offenlässt, was sie genau verbietet.

Rotes Grossfeuerwerk am Zürifäscht
Bild: Manuae, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Am 01.08.2026 blieb der Himmel über weiten Teilen der Schweiz dunkel. Wegen der Trockenheit verboten mehrere Kantone, darunter Basel-Landschaft, St. Gallen und Luzern, das Abbrennen von Feuerwerk. Die Befürworter eines Verbots sehen darin einen Beweis, dass es auch ohne geht. «Die Dorfplätze waren voll, ein Grossteil des Leids blieb aus», sagte Marco Mettler, Geschäftsleiter des Schweizer Tierschutzes STS, im Oktober.

Am Sonntag, 29.11.2026, entscheiden Volk und Stände, ob aus der Ausnahme eine Regel wird. Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», kurz Feuerwerksinitiative, will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, in der Verfassung verbieten. Grosse Feuerwerke bleiben nur an Anlässen von überregionaler Bedeutung möglich, mit einer Bewilligung des Kantons. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.

Das Volk sieht es bisher anders. In der ersten Umfrage von Tamedia und «20 Minuten» sprachen sich 68 Prozent für die Initiative aus, 30 Prozent dagegen, mit einer Mehrheit in allen Parteilagern. Von den vier Vorlagen, über die die Schweiz am 29.11.2026 abstimmt, ist die Feuerwerksinitiative die einzige, die in der Umfrage eine Mehrheit hinter sich hat. Gleichzeitig ist sie jene, bei der am wenigsten klar ist, was ein Ja konkret bedeuten würde.

SteckbriefVolksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
AbstimmungSonntag, 29.11.2026, Volks- und Ständemehr nötig
KernNeuer Artikel 74a der Bundesverfassung: «Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.»
AusnahmenBewilligung durch den Kanton für Anlässe von überregionaler Bedeutung
Erlaubt bliebeFeuerwerk ohne Knall, etwa Vulkane und bengalische Feuer
UmsetzungAusführungsbestimmungen spätestens zwei Jahre nach einem Ja
TrägerVerein Feuerwerksinitiative mit Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, Stiftung für das Tier im Recht und Fondation Franz Weber
Unterschriften137’193 gültige, eingereicht am 03.11.2023
ParlamentNein-Empfehlung im Nationalrat mit 131 zu 50 Stimmen bei 18 Enthaltungen, im Ständerat mit 40 zu 3 bei 1 Enthaltung
EmpfehlungBundesrat und Parlament: Nein
Die Initiative im Überblick. Quellen: Bundeskanzlei, Erläuterungen des Bundesrates, Bundesblatt, Parlamentsdienste.

Eine Initiative ohne Partei

Hinter der Initiative steht keine Partei, sondern ein Verein. Initiant ist Roman Huber aus Baden, ein ehemaliger Journalist und Inhaber einer Hundeschule. «Meine Gedanken sind aber bei Wildtieren, die vor einem lauten Feuerwerk nicht flüchten können», sagte er bei der Einreichung im November 2023. Getragen wird das Begehren vom Schweizer Tierschutz STS, von Vier Pfoten, der Stiftung für das Tier im Recht und der Fondation Franz Weber. Auch die Lärmliga Schweiz unterstützt es.

Gesammelt wurde ab Mai 2022, eingereicht am 03.11.2023 mit 137’429 Unterschriften, von denen die Bundeskanzlei 137’193 als gültig anerkannte. Seit dem 05.10.2026 wirbt die Ja-Kampagne auf über 900 digitalen Bildschirmen an Bahnhöfen und in Innenstädten. Die Sujets zeigen einen Hund, ein Mädchen und einen Hirsch, die sich die Ohren zuhalten. Einer der Slogans: «Nicht alle feiern mit.»

Was die Feuerwerksinitiative genau verbietet

Die Initiative verbietet Feuerwerkskörper, «die Lärm erzeugen». Was das heisst, lässt der Text offen. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft: «Zurzeit gibt es keine anerkannte Definition, was lärmerzeugende Feuerwerkskörper sind.» Die heutigen Kategorien F1 bis F4 helfen nicht weiter, weil sich in allen Kategorien Produkte finden, die als laut gelten können. Bei einem Ja müssten Parlament und Bundesrat die Grenze ziehen.

Zwischenfrage · Abstimmen, dann weiterlesen
Lautes Feuerwerk nur noch für Profis?
Ja, Ruhe für Mensch und Tier 50 %Nein, die Tradition bleibt 50 %
0 Stimmen

Wo sie diese Grenze ziehen, ist entscheidend. Reine Knallkörper machen nach Angaben der Branche nur 8 bis 10 Prozent des Umsatzes aus. Lärmerzeugende Feuerwerkskörper insgesamt, also auch Raketen und Batterien mit Knalleffekt, machen nach Schätzungen der Branche, die der Bundesrat in seiner Botschaft wiedergibt, rund 70 Prozent aus. Zwischen einem Verbot von einem Zehntel und einem Verbot von sieben Zehnteln des Marktes liegt der ganze Spielraum der Umsetzung. Wer am 29.11.2026 Ja stimmt, weiss nicht genau, was er verbietet.

Grafik: Anteil von Knallkörpern und lärmerzeugendem Feuerwerk am Schweizer Feuerwerksmarkt, Feuerwerksinitiative
Was ein Verbot treffen könnte: Anteile am Schweizer Feuerwerksmarkt, in Prozent. Quellen: Botschaft und Stellungnahme des Bundesrates, beide nach Schätzungen der Branche. Grafik: Expertistan

Unklar ist auch die Ausnahme. Grosse Feuerwerke bleiben nur an Anlässen von «überregionaler Bedeutung» erlaubt, etwa an einem Seenachtsfest oder einer grossen Feier zum 1. August. Die Initianten versprechen: «Auch das grosse Feuerwerk an einem Seenachtsfest und an 1.-August-Feiern in Gemeinden kann weiterhin stattfinden.» Ob eine gewöhnliche Gemeindefeier tatsächlich als überregional gilt, müsste das Ausführungsrecht klären. Die Gegner sehen das faktische Aus für Dorffeste, Hochzeiten und Vereinsjubiläen. Klar ist nur: Privatpersonen dürften lautes Feuerwerk nicht mehr zünden, auch nicht an bewilligten Anlässen.

Feuerwerk zur Bundesfeier über dem Rhein in Basel
Das grosse Feuerwerk zur Bundesfeier über dem Rhein in Basel am 31.07.2025. Grossfeuerwerke an Anlässen von überregionaler Bedeutung blieben auch bei einem Ja erlaubt. Was als überregional gilt, müsste das Ausführungsrecht klären. Bild: Sandro Koechli, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Kleine Anteile, grosse Spitzen

Die Zahlen zeigen eine kleine Branche und eine Belastung, die sich auf wenige Nächte konzentriert. Der Markt für Feuerwerk umfasst in der Schweiz nach Schätzung des Branchenverbands 50 bis 60 Millionen Franken im Jahr. Rund drei Viertel der Ware werden importiert, vor allem aus China. Vier Schweizer Hersteller produzieren fast nur leises Feuerwerk, die Branche zählt knapp 200 direkt Beschäftigte. 2025 wurden 1443 Tonnen Feuerwerk verbraucht, 2022 waren es 1876 Tonnen. Einen klaren Trend sieht der Bundesrat nicht.

Feuerwerk verursacht pro Jahr mehrere hundert Tonnen Feinstaub, je nach Jahr 2 bis 3 Prozent der Schweizer Feinstaubemissionen. Bei Windstille und Inversionslage kann der Tagesgrenzwert kurzzeitig überschritten werden. Von durchschnittlich 8500 Gebäudebränden pro Jahr gingen zwischen 2018 und 2022 im Schnitt 93 auf Feuerwerk zurück, rund 1 Prozent. Bei Erwerbstätigen zählte die Unfallstatistik zwischen 2016 und 2020 im Schnitt rund 200 Feuerwerksunfälle pro Jahr, gut ein Drittel davon mit Gehörschäden. Zurück bleiben rund 1300 Tonnen Rückstände, deren Reinigung die öffentliche Hand bezahlt.

Schwer messbar ist, was die Initianten am stärksten bewegt: der Stress für Tiere. Haustiere reagieren laut Botschaft unterschiedlich, auch mit Flucht. Bei Wildtieren könne die Flucht Energiereserven aufzehren und zu Unfällen mit teils tödlichem Ausgang führen, Vögel würden zeitweise von Ruhe- und Fressplätzen vertrieben. «Menschen können sich auf Feuerwerk einstellen, Tiere nicht», sagte Andrea Schaller vom Schweizer Tierschutz an der Medienkonferenz des Ja-Komitees.

Das Böllerverbot, das niemand wollte

Ein Kompromiss war zum Greifen nah. Der Bundesrat lehnte die Initiative zwar ab, sprach sich im November 2025 aber für ein Verbot von «nur knallenden Feuerwerkskörpern ohne Lichteffekte» aus. Die Bildungskommission des Nationalrats erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag: ein Verbot reiner Knallkörper und eine strengere Einfuhr im Reiseverkehr. Der Nationalrat stimmte im Dezember 2025 mit 97 zu 85 Stimmen zu, der Ständerat im Juni 2026.

In der Schlussabstimmung vom 19.06.2026 fiel der Gegenvorschlag im Nationalrat mit 79 zu 114 Stimmen durch. Dagegen stimmten SVP und FDP, die SVP warnte vor mehr Bürokratie. Die Grünen lehnten ihn ab, weil er ihnen nicht mehr weit genug ging. Im Dezember hatten sie noch zugestimmt. «Es wären dann 90 Prozent der Feuerwerke gar nicht betroffen gewesen», begründete der Berner Grüne Kilian Baumann die Kehrtwende. Die Initianten nannten den Gegenvorschlag einen «Scheinkompromiss» und hielten an ihrer Initiative fest.

Grafik: Schlussabstimmung im Nationalrat zum Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative nach Fraktionen
Wer das Böllerverbot versenkte: Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag im Nationalrat vom 19.06.2026 nach Fraktionen. Total 79 Ja, 114 Nein, 6 Enthaltungen. Quelle: Parlamentsdienste, Abstimmungsprotokoll. Grafik: Expertistan

Die Folge ist paradox. Lehnt das Volk die Initiative ab, bleibt auf Bundesebene alles, wie es ist: kein Verbot reiner Knallkörper, keine strengere Einfuhr. Der Gegenvorschlag ist vom Tisch und mit ihm das Verbot reiner Knallkörper, das der Bundesrat selbst befürwortet hatte.

Der Flickenteppich

Was der Bund nicht regelt, regeln Kantone und Gemeinden. In neun der zehn grössten Schweizer Städte ist die Verwendung von Feuerwerk eingeschränkt. In der Berner Altstadt ist Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 seit 2021 verboten, Basel-Stadt erlaubt Raketen und Böller nur am Vorabend und am Tag des Nationalfeiertags sowie an Silvester. Davos verbot lautes Feuerwerk 2020 per Gemeindeabstimmung, 2025 untersagten 37 Bündner Gemeinden lautes Feuerwerk. In Rüti im Zürcher Oberland nahmen die Stimmberechtigten am 30.11.2025 ein ganzjähriges Verbot mit 59,7 Prozent an. Laut dem Schweizer Tierschutz haben über 100 Gemeinden Einschränkungen oder Verbote beschlossen.

Seit dem 01.04.2026 gilt zudem in allen Kantonen ein Verbot von Feuerwerk in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Auslöser war die Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Neujahrsnacht 2026, bei der 40 Menschen starben. Nach ersten Erkenntnissen der Walliser Staatsanwaltschaft lösten Sprühfontänen auf Champagnerflaschen das Feuer aus. Mit der Initiative, die lärmerzeugendes Feuerwerk verbieten will, hat dieses Verbot nichts zu tun. Wegen des kantonalen Verbots verzichtete die Ständeratskommission aber darauf, Feuerwerk in Innenräumen zusätzlich auf Bundesebene zu regeln.

Für die Gegner zeigt der Flickenteppich, dass die heutigen Regeln funktionieren: Wer Ruhe will, kann sie in seiner Gemeinde durchsetzen. Für die Befürworter zeigt er das Gegenteil. Der Landwirt Lukas Jost, der im Ja-Komitee auftritt, sagt, die vielen kommunalen Einschränkungen führten zu einem unübersichtlichen Flickenteppich.

Die Lager

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein, auf der Nein-Seite stehen SVP, FDP und Mitte, im Parlament mehrheitlich auch die GLP. Ein überparteiliches Komitee mit Vertretern von SVP, Mitte, Jungfreisinnigen, Gewerbeverband und dem Verein Pro Feuerwerk führt die Nein-Kampagne, nach eigenen Angaben vor allem im Internet, weil die Mittel begrenzt seien. «Zu einem richtigen Fest gehört Feuerwerk dazu», sagte Daniel Bussmann, Präsident des Vereins Pro Feuerwerk. Gewerbeverbandsdirektor Urs Furrer warnte: «Wenn wir lauter Verbote haben im Land, erstickt am Schluss das Gewerbe.»

Im Parlament stellten sich Grüne und SP hinter die Initiative, wobei sich bei der Nein-Empfehlung 13 SP-Mitglieder der Stimme enthielten. «Viele Leute sind nicht mehr bereit, tagelang unter dem Feuerwerkslärm zu leiden, der nur wenigen Freude bereitet», sagte Kilian Baumann im Nationalrat. Die Zürcher Freisinnige Bettina Balmer hielt dagegen: «Ist es Sache des Staates, die Bevölkerung zu bevormunden?» Umweltminister Albert Rösti verwies auf das Bundesgericht: «Gemäss Bundesgericht gibt es ein schützenswertes öffentliches Interesse an der Einhaltung der Tradition von Feuerwerken.»

Berner Sennenhund auf einer Wiese
Haustiere reagieren laut der Botschaft des Bundesrates unterschiedlich auf Feuerwerk, manche mit Flucht. Der Stress für Tiere bewegt die Initianten am stärksten. Bild: FriendlyToaster, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Arena: Lautes Feuerwerk verbieten?

Pro: Ja zur Initiative

  • Tiere leiden: Haus-, Nutz- und Wildtiere geraten in Panik, Vögel werden von ihren Ruheplätzen vertrieben.
  • Der private Gebrauch ist aus dem Ruder gelaufen, Knallerei dauert oft tagelang.
  • Sicherheit: Verbrennungen, Gehörschäden und Brände liessen sich vermeiden.
  • Umwelt: Feinstaub, Metalle und rund 1300 Tonnen Rückstände pro Jahr.
  • Eine nationale Regel ersetzt den Flickenteppich der Gemeinden.
  • Grosse Feuerwerke an überregionalen Anlässen bleiben möglich, leises Feuerwerk auch privat.

Contra: Nein zur Initiative

  • Die bestehenden Regeln genügen: Kantone und Gemeinden können schon heute einschränken und verbieten.
  • Brauchtum: Feuerwerk gehört zum 1. August, zu Silvester und zu Dorffesten.
  • Die Belastung beschränkt sich auf wenige Tage im Jahr.
  • Unklare Begriffe: Was laut ist und was überregional, bleibt offen.
  • Umgehung: Einkäufe im Ausland und im Internet sind schwer zu kontrollieren, der Fachhandel wird verdrängt.
  • Ein Verbot gehört nicht in die Verfassung.

Der Blick über die Grenze

Die Schweiz wäre mit einem Verbot nicht allein. Die Niederlande haben ein Verbot von Konsumentenfeuerwerk für Private beschlossen, der kommende Jahreswechsel soll der erste ohne privates Feuerwerk sein. Sie sind damit nach Irland das zweite europäische Land, das den privaten Gebrauch so streng einschränkt. In Deutschland darf Feuerwerk grundsätzlich nur rund um Silvester gezündet werden, mehrere Städte haben Verbotszonen eingerichtet. In Umfragen von 2018 und 2019 sprachen sich dort 57 bis 58 Prozent für ein Verbot lauter Feuerwerkskörper beziehungsweise des Böllerns an Silvester aus.

Die Umfrage: Klarer Vorsprung

In der ersten Umfrage von Leewas für Tamedia und «20 Minuten» vom 07. und 08.10.2026 lag die Initiative mit 68 zu 30 Prozent vorne, in allen Parteilagern mit einer Mehrheit. Die Werte passen zu früheren Befragungen: Ende 2023 ermittelte das Institut Demoscope für das Portal Watson 76 Prozent Zustimmung, Ende 2024 gfs.bern 68 Prozent. Volksinitiativen verlieren im Abstimmungskampf allerdings oft an Zustimmung. Nötig ist zudem neben dem Volks- auch das Ständemehr. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026.

Grafik: Erste Umfrage zur Abstimmung vom 29.11.2026 mit Stimmabsicht zu Feuerwerksinitiative, Kriegsmaterialgesetz, Fairness-Initiative und AHV-Mehrwertsteuer
Erste Umfrage zu allen vier Vorlagen vom 29.11.2026, in Prozent. Leewas für Tamedia und «20 Minuten», 07. und 08.10.2026, 11’239 Befragte, Fehlerbereich ±1,6 Prozentpunkte. Grafik: Expertistan

Was ein Ja und was ein Nein bedeuten würde

Bei einem JaBei einem Nein
RechtVerbot in der Verfassung, Ausführungsbestimmungen spätestens zwei Jahre nach der AbstimmungHeutige Regeln bleiben, Kantone und Gemeinden entscheiden
1. AugustLautes Feuerwerk nur an bewilligten Anlässen von überregionaler Bedeutung, privat nur leises FeuerwerkWie heute, inklusive Verboten bei Trockenheit
SilvesterPrivates Knallen verboten, Grossanlässe brauchen eine Bewilligung des KantonsWie heute
GewerbeVerluste vor allem für Importeure und Händler, Schweizer Hersteller weniger betroffenKein Eingriff, kommunale Verbote bleiben möglich
Böllerverbotin der Initiative enthaltenvom Tisch, der Gegenvorschlag ist gescheitert
Folgen der Abstimmung. Quellen: Erläuterungen des Bundesrates, Botschaft, Parlamentsdienste.

Bei einem Ja müssten die neuen Regeln spätestens Ende November 2028 gelten. Spätestens der Jahreswechsel 2028/29 wäre damit der erste, an dem privat kein lautes Feuerwerk mehr gezündet werden dürfte, spätestens der 01.08.2029 der erste Nationalfeiertag.

Chronik

03.05.2022 Beginn der Unterschriftensammlung
03.11.2023 Einreichung mit 137’429 Unterschriften
24.01.2024 Bundesrat lehnt die Initiative ab, ohne Gegenvorschlag
26.11.2025 Bundesrat befürwortet ein Verbot reiner Knallkörper
11.12.2025 Nationalrat stimmt dem indirekten Gegenvorschlag zu
01.01.2026 Brandkatastrophe von Crans-Montana mit 40 Toten
01.04.2026 Feuerwerksverbot in öffentlichen Innenräumen in allen Kantonen
03.06.2026 Ständerat stimmt dem Gegenvorschlag zu
19.06.2026 Gegenvorschlag scheitert in der Schlussabstimmung des Nationalrats
01.08.2026 Nationalfeiertag mit vielen Feuerwerksverboten wegen Trockenheit
05.10.2026 Start der Ja-Kampagne
14.10.2026 Erste Umfrage: 68 Prozent Ja
29.11.2026 Volksabstimmung

Kommentar: Der Ärger ist berechtigt, die Verfassung ist der falsche Ort

Wer einmal einen Hund durch eine Silvesternacht begleitet hat, versteht die Initianten. Das tagelange Geknalle vor und nach den Feiertagen ist für viele Menschen und Tiere eine Zumutung. Es dient selten mehr als dem Vergnügen weniger. Dass zwei Drittel der Befragten ein Verbot wollen, ist ein deutliches Zeichen.

Trotzdem gehört dieses Verbot nicht in die Bundesverfassung. Die Initiative verbietet etwas, das sie selbst nicht definiert. Ausnahmen erlaubt sie nach einem Kriterium, das niemand kennt. Was als laut gilt und welches Fest überregional ist, würden später Verwaltung und Parlament festlegen. Wer Ja stimmt, unterschreibt einen Blankoscheck. Die Gemeinden zeigen derweil, dass es anders geht: Davos und Rüti haben an der Urne entschieden, Dutzende Bündner Gemeinden haben lautes Feuerwerk von sich aus untersagt. Das ist gelebter Föderalismus, kein Flickenteppich.

Versagt hat in dieser Frage das Parlament. Mit dem Verbot reiner Knallkörper lag ein vernünftiger Kompromiss auf dem Tisch, den sogar der Bundesrat befürwortete. SVP, FDP und Grüne haben ihn aus entgegengesetzten Gründen versenkt. Jetzt bleibt dem Volk nur die Wahl zwischen allem und nichts. Wer die Tradition retten will, muss nach einem Nein dafür sorgen, dass die Knallerei trotzdem leiser wird. Sonst kommt die nächste Initiative. Sie wird nicht milder sein.

Alle Angaben Stand 19.10.2026. Zahlen zu Markt und Verbrauch beruhen auf Schätzungen des Branchenverbands und der Bundesbehörden. Die erste SRG-Umfrage erscheint am 23.10.2026, dieser Artikel wird danach aktualisiert.

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