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Dienstag, 13. Oktober 2026
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Die Schweiz. Ungeschminkt. Diskutiert.
Schweiz · EU-Vertragspaket · Analyse
Herbstsession im Bundeshaus

Bilaterale III: Der Vertrag, der die Schweiz spaltet, bevor sie ihn gelesen hat

Umfragen zu den Bilateralen III

Es ist das grösste Vertragswerk, das die Schweiz der Europäischen Union je zugestanden hat – und die wichtigste Abstimmungsvorlage der kommenden Jahre. In der Herbstsession beugt sich der Ständerat erstmals über die Bilateralen III: gut tausend Seiten Vertragsrecht, 36 zu ändernde Gesetze, drei neue Erlasse, vier Verpflichtungskredite. Die Befürworter versprechen Stabilität mit dem wichtigsten Handelspartner. Die Gegner sehen den Anfang vom Ende der Selbstbestimmung. Und über allem schwebt eine Frage, die brisanter ist als jedes einzelne Abkommen: Traut sich Bern, das Volk und die Stände entscheiden zu lassen – oder nur das Volk?

Was Bern in Brüssel unterschrieben hat

Am 2. März 2026 setzten Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel ihre Unterschriften unter das Paket. Seither ist der Text fix: Das Parlament kann die Bilateralen III nur noch annehmen oder ablehnen – Spielraum hat es einzig bei der innerstaatlichen Umsetzung. Der Inhalt in der Übersicht:

ElementStatusDynamische Rechtsübernahme
Personenfreizügigkeit (inkl. Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie, Schutzklausel)Bestehendes Abkommen, institutionell neu unterlegtJa
LandverkehrBestehend, institutionell neu unterlegtJa
LuftverkehrBestehend, institutionell neu unterlegtJa
Technische Handelshemmnisse (MRA)Bestehend, institutionell neu unterlegtJa
StromNeues BinnenmarktabkommenJa
LebensmittelsicherheitNeues Binnenmarktabkommen (Agrarteil ausgenommen, Grenzschutz bleibt)Ja (nur Lebensmittelsicherheits-Teil)
GesundheitNeues KooperationsabkommenJa
KohäsionsbeitragNeu verbindlich: 350 Mio. Fr./Jahr (2030–2036)–
Horizon Europe, Erasmus+, WeltraumagenturProgrammteilnahmen (Horizon: gut 600 Mio. Fr./Jahr)–
Das Paket im Überblick. Quellen: EDA, Botschaft des Bundesrats.

Herzstück sind die neuen institutionellen Elemente: die dynamische Übernahme von EU-Recht in den betroffenen Abkommen, deren einheitliche Auslegung, die Überwachung – und ein Streitbeilegungsmechanismus für den Fall, dass sich Bern und Brüssel nicht einig werden. Genau hier beginnt der Streit.

Der Maschinenraum: Wie die Rechtsübernahme wirklich funktioniert

Der Bundesrat wird nicht müde zu betonen: Dynamisch heisst nicht automatisch. Über jede Übernahme eines neuen EU-Rechtsakts entscheide die Schweiz eigenständig, nach ihren üblichen Verfahren – inklusive Referendum. Das ist formal korrekt, aber nur die halbe Wahrheit. Denn erstens sieht das Vertragswerk für mehrere Abkommen die sogenannte Integrationsmethode vor: Dort werden EU-Rechtsakte durch blossen Beschluss des zuständigen Gemischten Ausschusses Teil der Schweizer Rechtsordnung – der Staatsrechtler Hansjörg Seiler hat auf diesen Mechanismus hingewiesen. Zweitens ist das Nein zwar möglich, aber nicht gratis: Verweigert die Schweiz eine Übernahme, drohen Ausgleichsmassnahmen, deren Verhältnismässigkeit ein Schiedsgericht prüft – wobei bei Fragen des EU-Binnenmarktrechts die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs massgeblich ist. Die Schweiz behält also das Recht, Nein zu sagen. Sie verliert aber das Recht, folgenlos Nein zu sagen. Ob man das als geordnetes Verfahren unter Partnern beschreibt oder als Disziplinierungsmechanismus, ist keine juristische, sondern eine politische Frage – und exakt die Bruchlinie dieser Debatte.

Was für das Paket spricht

Die Befürworter – von SP, Grünen und GLP über die Mehrheit von Mitte und FDP bis zu economiesuisse, Arbeitgeberverband und einer deutlichen Mehrheit der Kantone – argumentieren in fünf Linien. Erstens der Marktzugang: Zwischen der Schweiz und der EU werden pro Arbeitstag Waren im Wert von über einer Milliarde Franken gehandelt; kein anderer Markt ist auch nur annähernd so wichtig. Die Bilateralen III sichern diesen Zugang ab und beenden die Erosion, die seit dem Abbruch des Rahmenabkommens 2021 läuft. Zweitens die Stabilität: In einer Welt der Trump-Zölle und Handelskriege sei ein verlässliches Verhältnis zum wichtigsten Partner mehr wert denn je – ein Argument, das laut der gfs.bern-Umfrage im Auftrag von Interpharma auch bei den Befragten verfängt. Drittens die neuen Abkommen selbst: Das Stromabkommen bindet die Schweiz in den europäischen Strommarkt ein – relevant für die Versorgungssicherheit in einem Winterstromland. Viertens Forschung und Jugend: Die Vollassoziierung an Horizon Europe und Erasmus+ beendet die Jahre, in denen Schweizer Hochschulen draussen vor der Tür standen. Und fünftens die Vernehmlassung: Von 318 Stellungnahmen fiel eine klare Mehrheit positiv aus – die Trägerschaft des Pakets reicht weit über die klassischen EU-Freunde hinaus.

Grafik: Umfragewerte zu den Bilateralen III von gfs.bern und Leewas
Je nach Institut deutlich oder knapp: Die Zustimmung zu den Bilateralen III schwankt zwischen 46 und 62 Prozent. Grafik: Expertistan

Was gegen das Paket spricht

Die Gegnerschaft wird von der SVP angeführt, die das Paket als «EU-Unterwerfungsvertrag» bekämpft – als einzige grosse Partei, aber mit Rückhalt weit in die ländliche Schweiz hinein. Ihre Argumentation ruht ebenfalls auf fünf Pfeilern. Erstens die Souveränität: Wer sich verpflichtet, künftiges EU-Recht in zentralen Lebensbereichen laufend zu übernehmen, gibt die Gesetzgebung in diesen Bereichen strukturell aus der Hand – nicht mit einem Knall, sondern in Raten. Zweitens die fremden Richter: Dass bei Streitfällen über Binnenmarktrecht die Auslegung des EuGH – des Gerichts der Gegenpartei – verbindlich ist, widerspreche dem Grundsatz gleichberechtigter Partner. Drittens das Geld: Der Kohäsionsbeitrag steigt von bisher 130 auf 350 Millionen Franken pro Jahr und wird erstmals verbindlich – aus einer freiwilligen Geste wird eine Dauerpflicht mit eingebautem Rahmen für künftige Perioden. Viertens Zuwanderung und Löhne: Mit der Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie und des EU-Entsenderechts übernimmt die Schweiz Regelwerke, die für die Sondersituation eines Hochlohnlands mit 25 Prozent Ausländeranteil nie gedacht waren; ob die ausgehandelte Schutzklausel im Ernstfall greift oder bloss indikativ bleibt, ist offen – und der Lohnschutz bleibt selbst innerhalb des Ja-Lagers zwischen Wirtschaft und Gewerkschaften umkämpft. Und fünftens die Demokratie: Ein Paket, dem selbst die Staatspolitische Kommission des Nationalrats verfassungsrechtlichen Charakter attestiert, dürfe nicht mit der tiefstmöglichen Hürde durchs Ziel geschoben werden. SVP-Präsident Marcel Dettling wirft den Befürwortern vor, die Verträge am Volk «vorbeischleusen» zu wollen.

Zwischenfrage · Abstimmen, dann weiterlesen
Sichern die Bilateralen III den Wohlstand der Schweiz – oder unterschreibt Bern die schleichende EU-Anbindung ohne Mitsprache?
Ja, Wohlstand sichern 0 %Nein, Souveränität zuerst 100 %
1 Stimme
Grafik: Kohäsionsbeitrag steigt von 130 auf 350 Millionen Franken pro Jahr
Aus freiwillig wird verbindlich: Der Kohäsionsbeitrag ab 2030. Grafik: Expertistan

Die Zankäpfel der Session

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat dem Paket mit 9 zu 3 Stimmen zugestimmt – ein deutliches Signal, aber keines, das die Konflikte entschärft. Der Rat berät zuerst den Stabilisierungsteil; als Schlüsselthemen gelten die dynamische Rechtsübernahme, der Lohnschutz und die Ausgestaltung der Schutzklausel bei zu starker Zuwanderung. Die Kommission brachte zudem eine Zuwanderungsabgabe für EU-Erwerbstätige ins Spiel – ein Vorschlag, der die Verhandlungsbalance mit Brüssel testen dürfte. Befürworter wie der Solothurner Mitte-Ständerat Pirmin Bischof warnen derweil vor gezielten Nadelstichen aus den eigenen Reihen: «Wenn etwas wackelt und man immer wieder dran stösst, dann kippt es irgendwann», sagte er gegenüber Radio SRF. Tatsächlich ist die Gefahr für das Paket weniger ein frontales Nein als ein Tod durch tausend Änderungsanträge – jede innenpolitische Zutat, die Brüssel als Vertragsbruch lesen könnte, gefährdet das Ganze.

Die eigentliche Machtfrage: Volksmehr oder doppeltes Mehr?

Ab dem 28. September verhandelt der Ständerat die Frage, die über das Schicksal des Pakets entscheiden könnte: Untersteht es nur dem fakultativen Referendum – einfaches Volksmehr –, wie es der Bundesrat beantragt? Oder braucht es das obligatorische Referendum mit Ständemehr, wie es die vorberatende Kommission und etliche Ständeräte fordern? Die Fronten verlaufen quer durch die Lager: SVP-Chef Dettling und FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann verlangen das Ständemehr, SP-Co-Präsident Cédric Wermuth bekämpft es. Auch die Staatsrechtslehre ist gespalten. Unbestritten ist nur die Konsequenz: Mit Ständemehr steigt die Hürde massiv – die kleinen, ländlichen Kantone, in denen die Skepsis am grössten ist, erhielten faktisch ein Vetorecht. Die Volksabstimmung selbst wird ohnehin erst in rund zwei Jahren erwartet; was das Parlament jetzt entscheidet, sind die Spielregeln dieses Showdowns.

Einordnung der Redaktion: Wer Augenhöhe verspricht, darf das Ständemehr nicht fürchten

Man muss der Ehrlichkeit halber festhalten: Die wirtschaftlichen Argumente für geregelte Beziehungen zur EU sind real, und die Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung sie teilt. Wer das Paket bodigen will, schuldet dem Land eine Antwort, wie es Marktzugang, Strom und Forschungskooperation sonst sichert – die zeitweise propagierte Freihandels-Alternative hat in denselben Umfragen deutlich an Rückhalt verloren.

Und doch bleibt der Kern des Unbehagens berechtigt. Dieses Paket verschiebt die Architektur des Landes: Es macht die Übernahme fremden Rechts zum Normalfall und das Abweichen zum sanktionsbewehrten Sonderfall. Es erhebt eine freiwillige Zahlung zur Dauerpflicht. Und es lässt im Streitfall die Auslegung jenes Gerichts gelten, das der Gegenseite gehört. Das kann man als Preis der Stabilität akzeptieren – aber dann muss man diesen Preis auch mit offenem Visier zur Abstimmung stellen. Ein Vertragswerk mit verfassungsrechtlichem Charakter, das die Kompetenzen von Bund, Kantonen und Stimmvolk auf Jahrzehnte prägt, gehört vor Volk und Stände. Nicht, weil das Ständemehr den Gegnern nützt, sondern weil es die Legitimation liefert, die ein solcher Jahrhundertentscheid braucht: Ein Ja, das nur mit der tiefstmöglichen Hürde zustande kommt, bliebe ein Ja auf Bewährung – angreifbar bei jeder künftigen Rechtsübernahme, bei jeder Ausgleichsmassnahme, bei jedem Brüsseler Machtwort. Wer wirklich überzeugt ist, dass dieser Vertrag gut ist für die Schweiz, sollte den Mut haben, dies auch den Ständen zu beweisen. Alles andere wäre das Eingeständnis, dass man dem eigenen Werk nicht traut – und würde jenen recht geben, die von Anfang an sagten, hier solle etwas durchgeschleust werden.

Quellen und Faktenstand

Recherchestand: 13. September 2026. Grundlagen: Paket Schweiz–EU und Botschaft des Bundesrats (Unterzeichnung 2. März 2026); Übersichten des EDA; Dokumentation der Vereinigung Die Schweiz in Europa; Vernehmlassungsergebnisse (318 Stellungnahmen); Beschlüsse der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats (9:3); Umfragen von gfs.bern im Auftrag von Interpharma (April/Mai 2026, n = 2050), Leewas im Auftrag von Tamedia/«20 Minuten» (Juni 2026) und Sotomo; Berichterstattung von SRF, NZZ, Swissinfo, «Der Bund», «20 Minuten» und Moneycab. Umfragewerte verschiedener Institute sind wegen unterschiedlicher Methoden und Fragestellungen nur eingeschränkt vergleichbar. Beschlüsse der laufenden Ständeratsdebatte werden nach Vorliegen nachgeführt.

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