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Analyse

Social-Media-Verbot für Kinder: Europa zieht die Grenze, die Schweiz zögert

Am selben Tag, an dem Berlin ein Verbot sozialer Netzwerke unter 13 Jahren ankündigte, entschied der Bundesrat: mehr Jugendschutz, aber kein Mindestalter. Die EU will eigene Konten erst ab 15, Österreich ab 14, Australien sperrt seit Dezember 2025 alle unter 16. Vier von fünf Schweizerinnen und Schweizern wollen Grenzen. Eine Analyse über Studien, Schlupflöcher und die Frage, ob ein Verbot Kinder wirklich schützt.

App-Symbol von Instagram auf einem Smartphone-Bildschirm
Bild: Yuri Samoilov, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Mittwoch, 14.10.2026, zwei Hauptstädte, zwei Antworten. In Berlin beschloss die Bundesregierung Eckpunkte für ein Social-Media-Verbot: Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke wie Tiktok, Snapchat oder Instagram «grundsätzlich» nicht mehr nutzen dürfen. In Bern ergänzte der Bundesrat sein geplantes Plattformgesetz um Pflichten zum Jugendschutz. Ein Mindestalter enthält es nicht. Medienminister Albert Rösti sieht dafür derzeit keine Mehrheit.

Die Bevölkerung sieht das anders. In mehreren Umfragen sprechen sich rund vier von fünf Befragten für Handyverbote an Schulen oder ein Mindestalter für soziale Netzwerke aus, quer durch alle Parteien. Rundherum wird gehandelt: Australien sperrt seit dem 10.12.2025 alle unter 16 Jahren aus. Die EU-Kommission hat im September einen «Kids Act» vorgelegt, Österreich will ab 2027 ein Mindestalter von 14 Jahren durchsetzen. Frankreich hat ein Verbot unter 15 beschlossen, das der Verfassungsrat im August wieder kippte.

Die Schweiz droht zum weissen Fleck auf der europäischen Karte zu werden. Ob das ein Versäumnis ist oder kluge Zurückhaltung, ist die eigentliche Frage. Denn die Forschung ist uneinig, die Durchsetzung ungeklärt. Und in Australien haben laut einer Elternbefragung die meisten Kinder ihr bisheriges Konto noch immer.

Auf einen BlickSocial Media und Altersgrenzen, Stand Oktober 2026
SchweizKein gesetzliches Mindestalter. Plattformgesetz mit Jugendschutz in Arbeit, Botschaft bis Ende Juni 2027
DeutschlandEckpunkte vom 14.10.2026: grundsätzlich kein Zugang unter 13, abgestufte Regeln bis 18
EUVorschlag «Kids Act» vom 17.09.2026: keine sozialen Netzwerke unter 13, eigenes Konto erst ab 15
ÖsterreichMindestalter 14, Gesetzesentwurf seit Ende Juli 2026, Inkrafttreten Anfang 2027 angestrebt
FrankreichVerbot unter 15 vom Parlament beschlossen, Kernartikel am 14.08.2026 vom Verfassungsrat aufgehoben
AustralienVerbot unter 16 seit 10.12.2025
PlattformenMindestalter laut eigenen Regeln meist 13 Jahre
Der Stand in der Schweiz und im Ausland. Quellen: Bundesrat, Bundesregierung, EU-Kommission, Bundeskanzleramt Wien, Conseil constitutionnel, KAS.

Was der Bundesrat beschlossen hat

Das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, kurz KomPG, soll für sehr grosse Dienste gelten, die monatlich mehr als einen Zehntel der Bevölkerung erreichen, derzeit rund 900’000 Nutzerinnen und Nutzer. Dazu zählen Facebook, Instagram, Youtube, Google, Tiktok und X, aber auch KI-Suchmaschinen wie ChatGPT. Neu müssen diese Plattformen die Risiken für Minderjährige analysieren und vermindern. Werbung, die auf dem Profil eines Kindes oder Jugendlichen beruht, wird verboten. Rechtswidrige Inhalte sollen gemeldet werden können, bei Verstössen drohen Bussen bis 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, als letztes Mittel eine Netzsperre.

Der erste Entwurf vom Oktober 2025 hatte keine Regeln zum Jugendschutz enthalten. In der Vernehmlassung hagelte es Kritik. Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute überschrieben eine Medienmitteilung mit dem Titel «Bundesrat Rösti hat Kinder und Jugendliche vergessen». Zustimmung kam von Mitte, SP, Grünen, GLP, EVP und 22 Kantonen, Ablehnung von SVP, FDP, EDU sowie den Kantonen Schwyz und Thurgau, die die Meinungsfreiheit in Gefahr sehen. Rösti wehrt sich gegen den Vorwurf: «Nein, der Bundesrat will keine Zensur, sondern den Schutz der freien Meinungsbildung und Meinungsäusserung.»

Über ein Mindestalter will der Bundesrat erst entscheiden, wenn der Bericht zu zwei Postulaten der grünen Ständerätin Maya Graf und der damaligen grünen Ständerätin Céline Vara vorliegt. Der Ständerat hatte sie im März 2025 oppositionslos überwiesen, der Bericht wird für 2027 erwartet. Die Botschaft zum KomPG soll bis Ende Juni 2027 vorliegen, das Parlament laut Rösti im Verlauf des Jahres 2028 entscheiden. Kommt es zum Referendum, wäre eine Volksabstimmung 2029 möglich. Ein Kind, das heute zehn Jahre alt ist, wäre dann dreizehn.

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Braucht die Schweiz ein Social-Media-Verbot für Kinder?
Ja, eine Altersgrenze jetzt 50 %Nein, die Plattformen in die Pflicht nehmen 50 %
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Dass es so lange dauert, hat auch mit Washington zu tun. Im Mai 2025 berichtete die Nachrichtenagentur SDA unter Berufung auf ungenannte Quellen, das Wirtschafts- und das Aussendepartement hätten die Plattformregulierung im Zollstreit gebremst, um es sich mit Donald Trump nicht zu verscherzen. Am 14.10.2026 betonte Rösti, die Schweizer Lösung sei liberaler als der Digital Services Act der EU. Pro Juventute hatte schon im Februar gewarnt: «Kinder- und Jugendschutz darf nicht wirtschaftlichen oder aussenpolitischen Interessen untergeordnet werden.»

Hände halten ein Smartphone mit App-Symbolen
Die Schweizer Plattformregulierung soll laut Bundesrat Albert Rösti liberaler ausfallen als der Digital Services Act der EU. Bild: bohed (Pixabay), CC0, via Wikimedia Commons

Das Volk will, die Parteien zögern

Kaum ein Thema zeigt einen so grossen Abstand zwischen Bevölkerung und Politik. Im Herbst 2024 sprachen sich in einer Umfrage von Sotomo 82 Prozent für ein Handyverbot an Schulen aus, mit 75 bis 85 Prozent bei den Anhängerschaften von SVP, SP, Grünen und GLP. In einer Tamedia-Umfrage vom November 2024 befürworteten 78 Prozent ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für Plattformen wie Tiktok oder Instagram. Im Frühling 2025 waren es in einer Sotomo-Umfrage im Auftrag von Axa 80 Prozent für ein Social-Media-Verbot unter 16. «Weil es hier um Kinder geht, ist der Druck sehr gross und da wird die Politik auch handeln», sagte Studienautor Michael Hermann von Sotomo damals.

Grafik: Umfragen zu Social-Media-Verbot und Altersgrenzen für Kinder in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich
Zustimmung zu Verboten und Altersgrenzen in Umfragen, in Prozent. Unterschiedliche Fragen, Zeitpunkte und Stichproben, nur bedingt vergleichbar. Quellen: Sotomo 2024 und 2025, Tamedia 2024, bidt 2026, Market 2026. Grafik: Expertistan

Die Parteien sind zurückhaltender. Die SVP lehnt ein Verbot am deutlichsten ab, Erziehung sei Sache der Eltern. Ihre Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann argumentiert mit den Kindern selbst: «Kinder haben auch Rechte und wir können ihnen nicht einfach in der Freizeit einen Teil der digitalen Welt vorenthalten.» Ausgerechnet aus ihrer Fraktion kommt aber der bisher konkreteste Vorstoss. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel verlangt per Motion eine Altersgrenze von 14 Jahren für Plattformen wie Tiktok oder Snapchat, mitunterzeichnet von Ratsmitgliedern aller Parteien. «Kinder brauchen Schutz und Grenzen», sagt sie.

Die Grünen hielten ein Verbot 2025 für nicht umsetzbar und deshalb für untauglich, obwohl die beiden Postulate von ihnen stammen. Die Baselbieter Nationalrätin Florence Brenzikofer hält 14 Jahre für «ein angemessenes Alter». FDP und Mitte setzen auf Handyverbote an Schulen, die FDP zudem auf die Eltern. Die Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger brachte im Juni eine Motion durch den Ständerat, die Plattformen und KI-Anbieter zum Jugendschutz verpflichten soll, ohne Verbot. «Die Zeit drängt, der Handlungsbedarf ist längst gegeben», sagte sie. In der Landesregierung zeigt sich Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider offener als ihr Kollege Rösti. «Ich bin offen für ein Social-Media-Verbot. Wir müssen unsere Kinder besser schützen», sagte sie im Dezember 2025 dem «SonntagsBlick».

So sind Schweizer Jugendliche online

Fast alle Jugendlichen in der Schweiz besitzen ein Smartphone, laut der JAMES-Studie der ZHAW sind es 99 Prozent. 2024 schätzten die 12- bis 19-Jährigen ihre Online-Zeit auf gut drei Stunden an einem Wochentag und viereinhalb Stunden an einem Wochenendtag, 2016 waren es zweieinhalb und gut dreieinhalb Stunden gewesen. Weil die Fragen 2024 überarbeitet wurden, ist der Vergleich nur eingeschränkt möglich. Bereits 82 Prozent der 12- und 13-Jährigen nutzen soziale Netzwerke täglich oder mehrmals pro Tag. Sie lägen unter den meisten Altersgrenzen, die derzeit diskutiert werden.

Grafik: Online-Zeit von Jugendlichen in der Schweiz laut JAMES-Studie 2016 und 2024
Online-Zeit von Jugendlichen in der Schweiz pro Tag, Selbsteinschätzung in Minuten. 12- bis 19-Jährige. Quelle: JAMES-Studie der ZHAW im Auftrag von Swisscom. Grafik: Expertistan

Die Risiken sind dokumentiert. Fast ein Viertel der Jugendlichen wurde laut JAMES 2024 im Netz mehrmals beschimpft oder beleidigt. Rund ein Drittel wurde von Fremden mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen. Die Studie zeigt aber auch, wofür Jugendliche die Netzwerke nutzen: 57 Prozent zur Unterhaltung, 46 Prozent zur Information, nur 4 Prozent zur Selbstdarstellung. «Die Ergebnisse sprechen gegen die gängige Annahme», sagt ZHAW-Forscherin Svenja Deda-Bröchin.

Berlin: Ein Verbot, das noch keines ist

Die deutschen Eckpunkte stammen aus dem Haus von Familienministerin Karin Prien (CDU). Die Regelung soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke «grundsätzlich untersagen», Ausnahmen gibt es für nachweislich kindgerechte Angebote. Für 13- bis 18-Jährige sind «abgestufte Beschränkungen» vorgesehen, Details sind offen. Die Bundesregierung will sich für eine EU-Regel einsetzen, bis dahin aber eine nationale Übergangsregelung schaffen. «Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken», sagte Prien. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wurde deutlicher: «Soziale Medien, so wie sie heute funktionieren, tun Kindern und Jugendlichen nicht gut.»

Ein Gesetz ist das noch nicht. Laut der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich zunächst um eine Absichtserklärung. Eine verpflichtende Alterskontrolle der grossen Plattformen kann laut dpa nur die EU durchsetzen. Und für den Altersnachweis fehlt das Werkzeug: Die Onlinefunktion des Personalausweises ist laut dem eGovernment-Monitor 2026 nur bei 44 Prozent der Inhaber einsatzbereit. Zudem ist sie erst ab 16 Jahren nutzbar.

Brisant ist der Weg zum Entscheid. Eine Expertenkommission unter dem Bildungsforscher Olaf Köller hatte im Juni 2026 erhebliche Risiken bestätigt, sich aber nicht auf ein gesetzliches Verbot geeinigt. Sie legte zwei Optionen vor: ein Mindestalter von 13 Jahren oder risikobasierte Einschränkungen einzelner Funktionen. Die Regierung wählte die strengere. «Es ist zu kurz gesprungen, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken», sagt Köller. Der Digitalverband Bitkom findet, die Regierung schiesse «über das Ziel hinaus». Ein Bündnis unter dem Motto «Schutz ja, Verbot nein» umfasst auch die Bundesschülerkonferenz und den Bundeselternrat.

Europa: Brüssel, Wien und Paris

Den grössten Schritt plant die EU. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte am 17.09.2026 den Kids Act vor. Am Vortag hatte sie in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt: «Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.» Für 13- bis 14-Jährige sind von den Eltern eingerichtete Mini-Konten mit begrenzten Funktionen vorgesehen. Für alle unter 18 sollen suchtfördernde Funktionen und profilbasierte Feeds verschwinden, Profile standardmässig privat sein. «Die Plattformen müssen beweisen, dass sie sicher sind», sagte von der Leyen. Den Altersnachweis soll eine App erbringen, die das Alter bestätigt, ohne persönliche Daten weiterzugeben. Rat und Parlament müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Österreich wartet nicht so lange. Die Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hat ein Mindestalter von 14 Jahren beschlossen, der Entwurf ist seit Ende Juli 2026 in Begutachtung, das Gesetz soll Anfang 2027 in Kraft treten. Betroffen sind Tiktok, Instagram, Youtube und Snapchat, nicht aber Whatsapp. Auch bestehende Konten müssen überprüft werden. Das Techportal futurezone sieht darin eine faktische Ausweispflicht für alle. «Wir wollen Kinder nicht strafen, wir wollen sie schützen», sagt Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) warnt: «Ein Verbot allein reicht nicht.»

Wie schnell ein Verbot an Grenzen stösst, zeigt Frankreich. Im Januar 2026 kündigte Präsident Emmanuel Macron an: «Ab dem 1. September werden unsere Kinder und Jugendlichen endlich geschützt sein. Dafür werde ich sorgen.» Am 21.07.2026 verabschiedete das Parlament ein Verbot unter 15. Am 14.08.2026 erklärte der Verfassungsrat den Kernartikel für verfassungswidrig. Der Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit sei nicht verhältnismässig, das Verbot könne auch Dienste treffen, deren Risiken für Minderjährige nicht belegt seien. Zudem verlange das Gesetz eine Altersprüfung für alle Nutzerinnen und Nutzer, ohne deren Bedingungen und Grenzen festzulegen. Macron beauftragte Premierminister Sébastien Lecornu mit einer juristisch robusten Neufassung.

Grafik: Altersgrenzen für Social Media in Australien, Europa und der Schweiz im Vergleich
Altersgrenzen für soziale Netzwerke im Vergleich, Stand Oktober 2026. Quellen: KAS, AOK, Beobachter, Blick, futurezone, news.at, LCP, Bundesregierung, Bundesrat. Grafik: Expertistan

Australien: Der Ernstfall

Was ein Verbot in der Praxis bewirkt, lässt sich bisher nur in Australien beobachten. Seit dem 10.12.2025 dürfen Kinder unter 16 Jahren kein Konto mehr bei Plattformen wie Facebook, Instagram, Snapchat, Tiktok, X oder Youtube haben. Den Plattformen drohen Bussen bis 49,5 Millionen australische Dollar. Bis Mitte Januar 2026 wurden bei unter 16-Jährigen nach Angaben der Regierung mehr als 4,7 Millionen Konten deaktiviert, entfernt oder eingeschränkt.

Die erste Bilanz der Aufsichtsbehörde eSafety von Ende März 2026 ist ernüchternd. Laut einer Elternbefragung im Bericht hatten bei Instagram, Snapchat und Tiktok rund sieben von zehn Kindern, die vor dem Verbot dort ein Konto besassen, dieses weiterhin. Bei Facebook waren es knapp zwei Drittel, bei Youtube rund die Hälfte. Jugendliche umgehen die Sperre mit falschen Konten, Fotos von Erwachsenen oder geschminkten Gesichtern, die die Software zur Altersschätzung älter erscheinen lassen. Die Regierung wirft den Plattformen vor, das Gesetz absichtlich zu umgehen. Premierminister Anthony Albanese bezeichnet das Verbot als ersten Schritt. Gleichzeitig fühlen sich laut einer Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung viele Eltern gestärkt. Manche Jugendliche berichten von weniger Mobbing, Jugendliche auf dem Land beklagen dagegen den Verlust sozialer Kontakte.

Was die Wissenschaft weiss und was nicht

Den Ton der Debatte setzt seit 2024 der amerikanische Sozialpsychologe Jonathan Haidt. Sein Buch «The Anxious Generation» macht Smartphones und soziale Medien für den Anstieg psychischer Probleme bei Jugendlichen verantwortlich und fordert unter anderem keine sozialen Medien vor 16. Kritiker, etwa die Psychologin Candice Odgers in der Fachzeitschrift «Nature», halten ihm vor, Zusammenhänge als Ursachen darzustellen.

Die Studienlage gibt beiden Seiten Material. Eine Metaanalyse von 26 Studien fand ein um rund 13 Prozent höheres Depressionsrisiko pro zusätzlicher Stunde in sozialen Medien, stärker bei Mädchen. Eine Studie mit über 10’000 Teilnehmenden in der Fachzeitschrift «Pediatrics» verband den Besitz eines Smartphones mit 12 Jahren mit einem höheren Risiko für Depressionen und zu wenig Schlaf. Eine australische Langzeitstudie mit 3205 Jugendlichen fand dagegen kaum Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen veränderter Nutzung und psychischer Belastung. Eine britische Studie fand keinen Beleg, dass Handyverbote an Schulen die Nutzung senken oder das Wohlbefinden verbessern. Diese Befunde fasst ein Bericht der belgischen Krankenkasse Mutualités Libres vom Juni 2026 zusammen.

«Ein pauschales Verbot vermittelt den Eindruck, dass endlich etwas getan wird», sagt Hannes-Vincent Krause vom Berliner Weizenbaum-Institut. Josephine B. Schmitt vom Bochumer Center for Advanced Internet Studies warnt: «Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume.» Der Luzerner Ethiker Peter G. Kirchschläger hält dagegen, soziale Medien seien wie Suchtmittel zu behandeln: «Deshalb sollten wir sie gleich behandeln wie andere Suchtprodukte auch.» Auch der Bundesrat nannte die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit 2025 «umstritten».

Die Achillesferse: Wer prüft das Alter?

Jedes Verbot steht und fällt mit dem Altersnachweis. Heute genügt bei den meisten Plattformen ein falsches Geburtsdatum. Eine wirksame Kontrolle verlangt einen Nachweis. Dieser berührt die Privatsphäre aller, nicht nur der Kinder. In Deutschland lehnt laut einer Umfrage von Yougov im Auftrag des Internetverbands eco eine Mehrheit Alterskontrollen per Ausweis oder Gesichtsscan ab. Nina Fehr Düsel schlägt einen Gesichtsscan vor, der nach der Prüfung sofort gelöscht wird.

Die Schweiz hätte ein eigenes Werkzeug. Am 28.09.2025 nahm das Volk das Gesetz über die staatliche E-ID mit 50,4 Prozent knapp an. Ursprünglich wollte der Bund sie am 01.12.2026 einführen. Am 30.06.2026 verschob er den Start aus Sicherheitsgründen, ein neues Datum steht noch nicht fest. Der grüne Nationalrat Gerhard Andrey, Präsident der Allianz «Pro e-ID», sieht darin eine gute Grundlage für einen anonymen Altersnachweis. Ob und wie die E-ID mit der Altersprüfung der EU zusammenspielen würde, ist offen.

Arena: Braucht es ein Social-Media-Verbot?

Pro: Ja zu einer Altersgrenze

  • Suchtfördernde Feeds, Cybermobbing und sexuelle Belästigung treffen Kinder besonders hart.
  • Eine gesetzliche Grenze stärkt die Eltern, die heute allein gegen Milliardenkonzerne stehen.
  • Die Plattformen setzen ihr eigenes Mindestalter von 13 Jahren nicht durch.
  • Rund vier von fünf Befragten in der Schweiz wollen eine Regelung.
  • Die Nachbarländer und die EU handeln, die Schweiz darf nicht zurückbleiben.
  • Mit der E-ID wäre ein datensparsamer Altersnachweis möglich.

Contra: Nein zu einem Verbot

  • Die Forschung zeigt Zusammenhänge, aber keinen klaren Beweis für eine Ursache.
  • Verbote werden umgangen, wie Australien zeigt.
  • Kinder weichen auf weniger sichtbare Kanäle und Chats aus.
  • Ein wirksamer Altersnachweis bedeutet Kontrollen für alle, auch für Erwachsene.
  • Kinder haben ein Recht auf digitale Teilhabe.
  • Wirksamer wäre es, Suchtdesign und Algorithmen zu regulieren statt Kinder auszusperren.

Der Zeitplan in der Schweiz

01.01.2025 Jugendschutzgesetz für Filme und Videospiele tritt in Kraft, soziale Netzwerke sind nicht erfasst
18.03.2025 Ständerat überweist die Postulate Graf und Vara
18.09.2025 Petition für eine Altersgrenze von 16 mit rund 60’000 Unterschriften übergeben
28.09.2025 Volk nimmt die E-ID knapp an
29.10.2025 Vernehmlassung zum Plattformgesetz, noch ohne Jugendschutz
03.06.2026 Ständerat nimmt die Motion Gmür-Schönenberger an
30.06.2026 Bund verschiebt den Start der E-ID aus Sicherheitsgründen, neues Datum offen
14.10.2026 Bundesrat ergänzt das Plattformgesetz um Jugendschutz, ohne Mindestalter
2027 Bericht zu den Postulaten, Botschaft bis Ende Juni
2028 Entscheid des Parlaments
2029 Mögliche Volksabstimmung bei einem Referendum

Kommentar: Nicht aussperren, sondern umbauen

Ein Social-Media-Verbot für Kinder ist politisch verlockend. Es ist einfach zu erklären, die Bevölkerung will es. Zudem vermittelt es Entschlossenheit. Australien zeigt aber, was davon bleibt: Millionen deaktivierte Konten und laut Eltern rund sieben von zehn Kindern, die ihr bestehendes Konto bei Instagram, Snapchat oder Tiktok trotzdem behalten haben. Frankreich zeigt, wie schnell ein schlecht gemachtes Verbot vor Gericht scheitert. Wer Kinder schützen will, sollte nicht auf die Symbolik setzen.

Das ist kein Plädoyer für das Schweizer Zögern. Dass ein zehnjähriges Kind bis zu einem allfälligen Gesetz dreizehn wird, ist kein Zeichen von Gründlichkeit. Zumal die Verzögerung laut SDA auch mit Rücksicht auf Washington zu tun hatte. Der Bundesrat brauchte den Druck der Vernehmlassung, um den Jugendschutz überhaupt ins Gesetz zu schreiben.

Der bessere Weg liegt dazwischen. Die EU zeichnet ihn vor: Die Plattformen müssen beweisen, dass sie für Kinder sicher sind, nicht die Eltern das Gegenteil. Suchtfördernde Feeds, endloses Scrollen und profilbasierte Werbung haben bei Minderjährigen nichts verloren. Eine Altersgrenze kann diesen Umbau ergänzen, wenn ein datensparsamer Nachweis über die E-ID funktioniert und die Grenze mit Europa abgestimmt ist. Die Schweiz muss dabei nicht vorangehen. Sie darf aber nicht die Letzte sein.

Alle Angaben Stand 19.10.2026. Zitate aus dem Französischen und Englischen in deutscher Übersetzung, Zitate aus Deutschland und Österreich in Schweizer Rechtschreibung. Umfragen beruhen auf unterschiedlichen Fragestellungen und sind nur bedingt vergleichbar. Studienbefunde nach dem Bericht der Mutualités Libres vom Juni 2026.

Mehr zum Thema: Die Stars, die es nicht gibt: Wie KI-Sänger die Hitparaden kapern · TikTok als Bildungsplattform: Hype oder Realität?

Quellen

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