Die Neutralität vor dem Volksgericht: Warum die Abstimmung vom 27. September über mehr entscheidet als einen Verfassungsartikel

Seit über zwei Jahrhunderten gilt die Neutralität als das aussenpolitische Fundament der Schweiz – und als Teil ihrer Identität. Am 27. September entscheiden Volk und Stände nun darüber, ob dieses Fundament neu gegossen werden soll: strenger, starrer, in Verfassungsbeton. Die Neutralitätsinitiative aus dem Umfeld von Pro Schweiz und SVP will festschreiben, was Neutralität künftig heissen darf – und vor allem, was nicht mehr. Es ist eine Abstimmung über Sanktionen und Bündnisse, aber im Kern über die Frage, welche Schweiz in einer Welt der Kriege bestehen kann: die unbeirrbare oder die bewegliche.
Worüber die Schweiz abstimmt
Die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist im Sommer 2024 zustande gekommen. Getragen wird sie vom Verein Pro Schweiz und Exponenten der SVP; zu den prominentesten Fürsprechern zählt alt Bundesrat Christoph Blocher, dem Initiativkomitee gehört gemäss dessen Website auch der frühere Fifa-Präsident Sepp Blatter an. Die Vorlage will die Neutralität, die heute in der Bundesverfassung nur am Rande erwähnt wird – als Aufgabe von Bundesrat und Parlament, nicht als Ziel an sich –, detailliert und verbindlich verankern.
Konkret verlangt der neue Verfassungsartikel viererlei. Erstens: Die Neutralität der Schweiz ist «immerwährend und bewaffnet». Zweitens: Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei und arbeitet auch nicht mit einem solchen zusammen – ausser sie wird selbst militärisch angegriffen oder ein Angriff steht unmittelbar bevor. Drittens: Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und übernimmt keine Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten; vorbehalten bleiben einzig Sanktionen, die der Uno-Sicherheitsrat beschliesst, sowie Massnahmen, die verhindern sollen, dass fremde Sanktionen über die Schweiz umgangen werden. Viertens: Die Schweiz nutzt ihre Neutralität aktiv, um als Vermittlerin Konflikte zu verhindern und zu lösen.
| Heutige Praxis | Mit der Initiative | |
|---|---|---|
| Verfassungsrang | Neutralität als Instrument der Aussen- und Sicherheitspolitik, nur am Rande erwähnt | Eigener, detaillierter Neutralitätsartikel; «immerwährend und bewaffnet» |
| Sanktionen | Bundesrat entscheidet fallweise; seit 2022 Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland | Nur noch Sanktionen des Uno-Sicherheitsrats zulässig |
| Militärische Kooperation | Zusammenarbeit mit der Nato (etwa Übungen, Partnerschaft für den Frieden) möglich | Verboten, ausser bei Angriff auf die Schweiz oder unmittelbarer Angriffsvorbereitung |
| Handlungsspielraum | Auslegung durch Bundesrat und Parlament je nach Lage | Eng begrenzt durch Verfassungstext |
Ein Sonderfall wird zur Streitfrage
Um zu verstehen, warum diese Abstimmung derart aufgeladen ist, lohnt der Blick zurück. Die Neutralität ist älter als der Bundesstaat: Nach der Niederlage von Marignano 1515 zog sich die Eidgenossenschaft schrittweise aus der europäischen Machtpolitik zurück; am Wiener Kongress 1815 anerkannten die Grossmächte die immerwährende Neutralität der Schweiz völkerrechtlich. Die Haager Abkommen von 1907 kodifizierten die Pflichten neutraler Staaten – im Kern: keine Kriegsteilnahme, keine Bevorzugung einer Kriegspartei mit militärischen Mitteln. Was das Neutralitätsrecht dagegen nicht regelt, ist die Neutralitätspolitik: wie eng oder weit ein Land seine Zurückhaltung darüber hinaus fasst. Genau in diesem Zwischenraum spielt der heutige Streit.
Denn die Schweizer Praxis war nie so starr, wie es die Erinnerung gerne hätte. Im Kalten Krieg pflegte die offiziell neutrale Schweiz eine stille Westbindung, im Zweiten Weltkrieg wich General Guisan mit Geheimkontakten zu Frankreich vom reinen Buchstaben ab – ein Beispiel, das alt Bundesrat Pascal Couchepin heute den Initianten entgegenhält: Guisan habe die Neutralität verletzt, im Interesse der Schweiz. Die Zäsur kam im Februar 2022. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine übernahm der Bundesrat die Sanktionen der EU gegen Moskau – für die einen der überfällige Beweis, dass die Schweiz auf dem Boden des Völkerrechts steht, für die anderen der Sündenfall, der das Land zur Partei machte. Die Neutralitätsinitiative ist die direkte politische Antwort auf diesen Entscheid.
Die Argumente der Befürworter: Schutzschild statt Gummiparagraf
Für das Ja-Lager ist die Sache existenziell. Eine glaubwürdige, umfassende Neutralität schaffe Sicherheit und schrecke Angreifer ab, argumentiert das Komitee: Gerade in einer Weltlage, in der Grossmächte wieder in Einflusszonen denken, sei die Berechenbarkeit des Kleinstaats sein bester Schutz. Wer Sanktionen übernehme, mache sich zur Konfliktpartei – und Sanktionen träfen ohnehin selten die Verantwortlichen, sondern die Zivilbevölkerung. Die Initianten wollen die Neutralität deshalb dem Zugriff der Tagespolitik entziehen. Bundesbern habe den Begriff nach Belieben gedehnt, lautet der Vorwurf; Christoph Blocher sieht die Neutralität durch die Behörden selbst gefährdet, sie werde ausgehöhlt und solle am Ende abgeschafft werden. Walter Wobmann, Vizepräsident von Pro Schweiz, brachte es an der SVP-Delegiertenversammlung in Baar auf die Formel, die Neutralität dürfe «kein Gummiparagraf» sein.
Hinzu kommt das positive Versprechen: Nur eine Schweiz, die für alle Seiten unverdächtig ist, könne ihre Guten Dienste anbieten – als Gastgeberin von Friedensgesprächen, als Schutzmacht, als Vermittlerin. Die Delegierten der SVP fassten die Ja-Parole entsprechend unmissverständlich: mit 368 Stimmen bei einer einzigen Enthaltung, ohne Gegenstimme. Neben der SVP empfehlen auch EDU, PdA und der Tessiner Partito Comunista ein Ja.
Die Argumente der Gegner: Ein Korsett zur Unzeit
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab – und zwar ohne Gegenvorschlag. Für sie hat sich die Neutralitätspraxis seit 1848 gerade deshalb bewährt, weil sie atmen kann. Die Verfassung gewähre heute den nötigen Spielraum, damit der Bundesrat die Interessen des Landes auch bei sich ändernden Umständen wahren könne, argumentiert die Landesregierung; Aussenminister Ignazio Cassis plädierte im Abstimmungskampf für den Erhalt dieses Status quo. Die Initiative würde diesen Spielraum einschneidend verengen: Die Russland-Sanktionen wären in der heutigen Form nicht mehr möglich, ebenso wenig gemeinsame Übungen mit der Nato in Friedenszeiten.
Die Gegner drehen zudem das Sicherheitsargument um: Für die Sicherheit des Landes brauche es internationalen Austausch und Zusammenarbeit, bevor es zu einem Angriff kommt – nicht erst danach. Wirtschaftssanktionen seien keine militärische Kriegsbeteiligung, sondern ein friedliches Mittel, um auf Völkerrechtsbrüche zu reagieren; könnte die Schweiz sie nicht mehr mittragen, schadete das ihrem Ruf und machte sie zum potenziellen Umgehungsplatz. Die SP geht rhetorisch am weitesten und nennt das Volksbegehren eine «Pro-Putin-Initiative». Pascal Couchepin wiederum hält der SVP vor, einer Illusion von Neutralität nachzuhängen, die es historisch so nie gab. Nein sagen nebst SP auch FDP, Mitte, Grüne und GLP.
Das Ringen im Bundeshaus: Sieben Stunden Debatte, ein gescheiterter Kompromiss
Wie tief die Vorlage das politische Bern beschäftigt hat, zeigt ihr Weg durch das Parlament. Der Ständerat verwarf die Initiative zunächst mit 35 zu 8 Stimmen, wollte aber die dauerhafte und bewaffnete Neutralität immerhin als Grundsatz in der Verfassung verankern – ohne das Sanktionsverbot – und beschloss mit 27 zu 15 Stimmen einen direkten Gegenvorschlag. Der Nationalrat debattierte über sieben Stunden und versenkte schliesslich beides: die Initiative und den Gegenentwurf. In der Schlussabstimmung vom März 2026 empfahlen der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen und der Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Ablehnung; ein Teil der zusätzlichen Nein-Stimmen und Enthaltungen stammte von Ratsmitgliedern, die den Gegenvorschlag bevorzugt hätten. Übrig bleibt damit die härteste aller Konstellationen: die Initiative pur, ohne Mittelweg.

Was die Umfragen sagen: Die SVP gegen alle – und gegen den Trend
Rund zwei Wochen vor dem Urnengang deutet alles auf ein Nein hin. In der ersten SRG-Trendumfrage von gfs.bern (Befragung 3. bis 16. August) sprachen sich 54 Prozent der Teilnahmewilligen gegen die Initiative aus, 42 Prozent dafür; selbst bei ausgereiztem Fehlerbereich von 2,8 Prozentpunkten läge die Vorlage hinten. Die Leewas-Umfrage im Auftrag von Tamedia und «20 Minuten» mit über 13’000 Befragten mass sogar 62 Prozent Nein, das YouGov-Stimmungsbarometer 50 Prozent Nein bei 41 Prozent Ja. Bemerkenswert ist weniger die Höhe als die Struktur der Ablehnung: Breite Unterstützung geniesst die Vorlage einzig bei der SVP-Wählerschaft (86 Prozent Ja gemäss gfs.bern), bei der FDP sind es noch 31, bei der Mitte 22 Prozent; laut YouGov tendiert einzig der Kanton Tessin zu einem Ja. Die Meinungsbildung ist zudem ungewöhnlich weit fortgeschritten – 73 Prozent geben eine feste Stimmabsicht an. «Das Meinungsbild ist recht gefestigt», sagt Lukas Golder von gfs.bern; entscheidend werde die Mobilisierung. Die zweite SRG-Umfrage wird am 16. September publiziert.


Chancen und Risiken: Was auf dem Spiel steht
Nüchtern betrachtet stehen sich zwei Risikorechnungen gegenüber. Die Befürworter kaufen mit der Initiative Berechenbarkeit – und bezahlen mit Flexibilität. Eine verfassungsfeste, strikte Neutralität wäre für keine Regierung mehr verhandelbar, weder unter Druck aus Brüssel noch aus Washington oder Moskau; das ist ihre Stärke. Sie würde die Schweiz aber auch dann binden, wenn sich die Bedrohungslage fundamental ändert: Eine Annäherung an europäische Verteidigungsstrukturen wäre erst nach einem Angriff erlaubt – also dann, wenn es für Vorbereitung zu spät sein könnte. Und sie würde die Schweiz im Konfliktfall zwingen, bei nicht von der Uno beschlossenen Sanktionen abseitszustehen, mit absehbaren Spannungen gegenüber den wichtigsten Handelspartnern und dem Risiko, als Umgehungsdrehscheibe wahrgenommen zu werden.
Die Gegner wiederum kaufen Flexibilität – und bezahlen mit Deutungsoffenheit. Bleibt alles beim Alten, entscheidet weiterhin die jeweilige Mehrheit in Bundesrat und Parlament, was Neutralität bedeutet; die Initianten sehen darin gerade das Problem. Ein Nein wäre denn auch kein Schlusspunkt: Die Debatte über Sanktionen, Nato-Nähe und die Guten Dienste wird weitergehen, absehbar bei jeder Rüstungs- und Europavorlage. Sicher ist nur eines: Ein Ja am 27. September wäre eine aussenpolitische Weichenstellung von historischer Tragweite – die erste Volksabstimmung, in der die Schweiz ihre Neutralität selbst definiert, statt sie zu leben.
Einordnung: Die eigentliche Frage hinter der Frage
Am Ende läuft der Streit auf ein Menschenbild des Staates hinaus. Die Initianten misstrauen der Regierung und vertrauen der Regel; die Gegner misstrauen der Regel und vertrauen dem Ermessen. Beides sind respektable Haltungen mit langer eidgenössischer Tradition. Wer am 27. September Ja stimmt, votiert für eine Schweiz, die sich selbst die Hände bindet, um nicht in fremde Händel gezogen zu werden. Wer Nein stimmt, votiert für eine Schweiz, die sich alle Optionen offenhält – und darauf vertraut, dass ihre Institutionen im Ernstfall klüger entscheiden als jeder Verfassungstext. Dass die Umfragen klar Richtung Nein zeigen, sagt über die Bedeutung der Frage wenig aus: Auch eine 40-Prozent-Minderheit für die strikte Neutralität wäre ein politisches Faktum, an dem in Bern künftig keine Aussenpolitik vorbeikommt.
Quellen und Stand der Recherche
Dieser Beitrag stützt sich auf die Abstimmungserläuterungen des Bundesrats (ch.ch/admin.ch), die Unterlagen der Parlamentsdienste zur Vorlage 24.092, die 1. SRG-Trendumfrage von gfs.bern vom 21. August 2026, die Leewas-Umfrage im Auftrag von Tamedia/«20 Minuten» vom 19. August 2026, das YouGov-Stimmungsbarometer vom August 2026 sowie Berichterstattung von SRF, NZZ, Watson, Swissinfo und der Parteien (Stand der Recherche: 12. September 2026). Die zweite Welle der SRG-Umfrage erscheint am 16. September 2026 und wird in diesem Artikel nachgetragen.



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